Informationen zum Einbürgerungsrecht
Sie möchten wissen, ob Ihr Einkommen genügt, welche Nachweise fehlen oder was gegen langes Warten hilft? Hier erklären wir die Fragen, die wir in Ihrem Einbürgerungsverfahren prüfen. Zu jedem Thema finden Sie den passenden Weg zu unserer Unterstützung: den Antrag mit uns stellen, das laufende Verfahren voranbringen oder gegen eine Ablehnung vorgehen.
Voraussetzungen
Lassen Sie uns Ihre Einbürgerungsvoraussetzungen prüfen und Ihren Antrag vorbereiten. Wir führen Ihre persönlichen Umstände und die passenden Nachweise zusammen. Aufenthalt, Identität, Lebensunterhalt, Kenntnisse und persönliche Voraussetzungen werden bei der Einbürgerung gemeinsam geprüft. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Anforderungen und Ausnahmen. Sie hilft Ihnen, vorhandene Nachweise einzuordnen und die Fragen zu erkennen, die für Ihre Situation besonders wichtig sind.
Am Anfang steht die Frage, ob Sie eingebürgert werden müssen oder bereits deutsch sind. Dafür hilft es, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Reisepass auseinanderzuhalten. Ein genauerer Blick lohnt sich auf den Erwerb durch Geburt – sowohl mit einem deutschen Elternteil als auch bei einer Geburt in Deutschland mit ausländischen Eltern – sowie auf Adoption, Erklärung und den Status als Spätaussiedler. Wir erklären, wie sich eine bestehende Staatsangehörigkeit feststellen und nachweisen lässt und was Rechtsanspruch und Ermessen bei der Einbürgerung bedeuten. Eigene Fragen stellen sich bei der Wiedereinbürgerung und einem Antrag aus dem Ausland sowie bei der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte und ihre Nachkommen.
- Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und deutscher Pass: die Unterschiede
- Bereits deutsch ohne Einbürgerung?
- Erwerb durch Geburt
- Deutscher Elternteil: Abstammung, Auslandsgeburt und Generationenschnitt
- Geburt in Deutschland mit ausländischen Eltern
- Erwerb durch Adoption, Erklärung oder als Spätaussiedler
- Bestehende Staatsangehörigkeit feststellen und nachweisen
- Einbürgerung mit Rechtsanspruch und Einbürgerung nach Ermessen
- Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher und Einbürgerung aus dem Ausland
- NS-Verfolgte und ihre Nachkommen: Wiedergutmachung nach Art. 116 Abs. 2 GG und § 15 StAG
Beim Aufenthalt kommt es auf mehr als die Zahl der Jahre in Deutschland an. Neben der erforderlichen Aufenthaltsdauer geht es darum, welche Zeiten überhaupt zählen: etwa Studium, Ausbildung und Aufenthaltsgestattung oder frühere Duldungs- und Fiktionszeiten. Bei Unterbrechungen durch Auslandsaufenthalte helfen die Erläuterungen zu Reisen und Auslandssemestern sowie zu Rückkehrfristen, früheren Aufenthalten und Lücken im Titel. Davon zu unterscheiden ist der Status im Zeitpunkt der Einbürgerung: Hier erfahren Sie mehr über geeignete Aufenthaltstitel und einen nötigen Titelwechsel und über Aufenthaltsrechte von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen. Für ältere Anträge ordnen wir außerdem die frühere Dreijahresregel und spätere Rechtsänderungen ein.
- Erforderliche Aufenthaltsdauer: Regelzeit und Verkürzungsmöglichkeiten
- Frühere Dreijahresregel und Bedeutung von Rechtsänderungen für laufende Anträge
- Rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt: Welche Zeiten zählen?
- Zeiten mit Studium, Ausbildung oder Aufenthaltsgestattung
- Frühere Duldung, Asylfolgeverfahren und Fiktionszeiten
- Auslandsaufenthalte und Unterbrechungen
- Reisen, Auslandssemester und längere Abwesenheit
- Rückkehrfristen, Anrechnung früherer Zeiten und Lücken im Aufenthaltstitel
- Welcher Aufenthaltsstatus muss bei der Einbürgerung vorliegen?
- Geeignete und ausgeschlossene Aufenthaltstitel; erforderlicher Titelwechsel
- Aufenthaltsrechte von EU-Bürgern, EWR-Bürgern und Schweizer Staatsangehörigen
Die Behörde muss klären können, wer Sie sind. Das Stufenmodell der Identitätsnachweise erklärt, welche Belege dafür in Betracht kommen: vom Pass als vorrangigem Nachweis bis zu anderen Möglichkeiten bei einem fehlenden Pass. Dazu gehören je nach Situation Passersatz und amtliche Lichtbilddokumente, andere amtliche Urkunden, nichtamtliche Unterlagen und Zeugenaussagen und bei besonderer Beweisnot eigene Angaben im Rahmen einer Gesamtwürdigung. Entscheidend ist auch, welche Mitwirkung bei der Beschaffung möglich und zumutbar ist. Das betrifft insbesondere Flüchtlinge, die einen Pass bei ihrer Botschaft beschaffen sollen. Wenn Dokumente nicht zusammenpassen, erläutern wir den Umgang mit abweichenden Namen, Geburtsdaten und früheren Angaben.
- Identitätsnachweise und das Stufenmodell
- Pass als vorrangiger Nachweis
- Nachweise bei fehlendem oder nicht beschaffbarem Pass
- Anerkannter Passersatz und amtliche Identitätsdokumente mit Lichtbild
- Andere amtliche Urkunden
- Nichtamtliche Unterlagen und Zeugenaussagen
- Eigene Angaben und Gesamtwürdigung bei Beweisnot
- Mitwirkung: Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Dokumentenbeschaffung
- Passforderung bei Flüchtlingen und Kontakt zur Botschaft des Herkunftsstaates
- Abweichende Namen, Geburtsdaten und frühere Angaben berichtigen
Ob der Lebensunterhalt gesichert ist, beginnt mit einem Vergleich von Bedarf und verfügbaren Mitteln: Welche Kosten und Unterhaltspflichten sind zu berücksichtigen, welche Einkünfte und Vermögenswerte stehen ihnen gegenüber? Die Prognose für die Zukunft wird besonders bei Probezeit, Befristung oder Arbeitsplatzwechsel und bei schwankenden Einkünften aus Selbstständigkeit wichtig. Beim Bezug von Sozialleistungen unterscheiden wir Bürgergeld und Sozialhilfe von Wohngeld, Familien-, Ausbildungs- und Versicherungsleistungen. Gesondert erläutert werden Ausnahmen für Vollzeitbeschäftigte, Partner mit minderjährigem Kind und Gastarbeiter, Vertragsarbeitnehmer und nachgezogene Ehegatten, die Übergangsregel für ältere Anträge sowie besondere Härten bei einer Ermessenseinbürgerung.
- Bedarf und verfügbare Mittel ermitteln
- Lebenshaltung, Wohnung, Krankenversicherung und Unterhaltspflichten
- Arbeitslohn, Selbstständigkeit, Vermögen und Einkommen des Partners
- Dauerhafte Sicherung: die Einkommensprognose
- Probezeit, Befristung, Arbeitsplatzwechsel und Arbeitslosigkeit
- Schwankende Einkünfte und Nachweise bei Selbstständigen
- Sozialleistungen und Einbürgerung
- Bürgergeld und Sozialhilfe
- Ausnahme bei Vollzeiterwerbstätigkeit
- Ausnahme für Ehe- oder Lebenspartner mit minderjährigem Kind
- Ausnahme für Gastarbeiter, Vertragsarbeitnehmer und nachgezogene Ehegatten
- Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, BAföG und Versicherungsleistungen
- Übergangsregel für Anträge bis zum 23. August 2023 gemäß § 40a StAG
- Besondere Härte und abweichende Anforderungen bei Ermessenseinbürgerung
Für die Einbürgerung geht es sowohl um Sprache als auch um Kenntnisse über Deutschland. Wie Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen, erläutern wir anhand von B1-Prüfungen und Sprachzertifikaten sowie Schule, Ausbildung und Studium als Sprachnachweis. Zum Einbürgerungstest und zum Test „Leben in Deutschland“ finden Sie Hinweise zu Anmeldung, Vorbereitung und Ablauf und zu Abschlüssen, die einen Test ersetzen können. Welche Erleichterungen oder Befreiungen in Betracht kommen, behandeln die Artikel über Kinder, Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer, über Krankheit, Behinderung und altersbedingte Einschränkungen sowie über Lernschwierigkeiten, eigene Bemühungen und Härtefallnachweise.
- Deutschkenntnisse nachweisen
- B1-Prüfung und anerkannte Sprachzertifikate
- Schule, Ausbildung und Studium als alternative Nachweise
- Einbürgerungstest und Test „Leben in Deutschland“
- Anmeldung, Vorbereitung, Ablauf und Wiederholung
- Schul- und Studienabschlüsse als alternative Nachweise
- Erleichterungen und Befreiungen
- Kinder, Gastarbeiter und Vertragsarbeitnehmer
- Krankheit, Behinderung und altersbedingte Einschränkungen
- Besondere Lernschwierigkeiten, nachhaltige Bemühungen und Härtefallnachweise
Zum Antrag gehören Erklärungen zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Was Sie mit dem Verfassungsbekenntnis und den weiteren Erklärungen bestätigen, erläutern wir ebenso wie mögliche Ausschlussgründe. Dazu zählen Fragen nach extremistischen Bestrebungen, Unterstützungshandlungen und einer glaubhaften Abwendung sowie nach Mehrehe, Gleichberechtigung und schwerwiegenden Ausweisungsinteressen.
Eine strafrechtliche Vorgeschichte muss genau eingeordnet werden. Zunächst geht es darum, welche Entscheidungen die Behörde berücksichtigt und welche Bedeutung Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Jugendstrafrecht und Bagatellgrenzen haben. Gesonderte Fragen stellen sich bei mehreren Verurteilungen oder einer geringfügigen Überschreitung, bei antisemitischen, rassistischen oder anderen menschenverachtenden Tatmotiven und bei Verurteilungen im Ausland. Auch noch laufende Ermittlungen können den Ablauf beeinflussen. Der Beitrag zu Führungszeugnis, Bundeszentralregister und Tilgung erklärt außerdem, welche Angaben Sie offenlegen müssen.
- Welche strafrechtlichen Entscheidungen werden berücksichtigt?
- Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Jugendstrafrecht und Bagatellgrenzen
- Mehrere Verurteilungen, Gesamtstrafe und geringfügige Überschreitung
- Antisemitische, rassistische und sonstige menschenverachtende Tatmotive
- Verurteilungen im Ausland
- Laufende Ermittlungsverfahren und Aussetzung der Einbürgerungsentscheidung
- Führungszeugnis, Bundeszentralregister, Tilgung und Offenlegungspflichten
Nicht jeder Antrag passt in dieselbe Lebenssituation. Bei der Einbürgerung als Familie unterscheiden wir zwischen Partnern deutscher Staatsangehöriger – auch nach Trennung, Scheidung oder Tod – und einer gemeinsamen Einbürgerung mit ausländischem Partner. Für Kinder mit eigenem Antrag oder Miteinbürgerung werden Altersgrenzen und Volljährigkeit im Verfahren sowie Sorgerecht und gesetzliche Vertretung wichtig. Weitere Beiträge richten sich an Schüler, Auszubildende und Studierende, anerkannte Flüchtlinge und andere Schutzberechtigte sowie an Menschen mit Staatenlosigkeit oder ungeklärter Staatsangehörigkeit, einschließlich des besonderen Anspruchs für in Deutschland geborene Staatenlose. Auch die Situation von älteren Menschen, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehenden und pflegenden Angehörigen wird gesondert behandelt.
- Einbürgerung als Familie
- Ehe- und Lebenspartner Deutscher: Aufenthaltsdauer, Ehedauer und Voraussetzungen
- Trennung, Scheidung und Tod des deutschen Partners
- Gemeinsame Einbürgerung mit ausländischem Ehe- oder Lebenspartner
- Kinder: Miteinbürgerung oder eigener Antrag
- Kleine Kinder, Altersgrenzen und Volljährigkeit während des Verfahrens
- Sorgeberechtigung, getrennte Eltern und gesetzliche Vertretung
- Schüler, Auszubildende und Studierende
- Anerkannte Flüchtlinge und Menschen mit anderem Schutzstatus
- Staatenlosigkeit und ungeklärte Staatsangehörigkeit: Einordnung und Nachweis
- Besonderer Einbürgerungsanspruch für in Deutschland geborene Staatenlose
- Ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und pflegende Angehörige
Ein gut vorbereiteter Antrag beginnt bei der zuständigen Behörde und den passenden Unterlagen, Übersetzungen und Beglaubigungen. Danach geht es um die Einreichung und den Nachweis des Eingangs sowie darum, ob Sie selbst handeln oder sich vertreten lassen. Während der behördlichen Prüfung können Nachforderungen und persönliche Veränderungen ebenso eine Rolle spielen wie Sicherheitsabfragen und Akteneinsicht. Für die Planung erklären wir die anfallenden Kosten, insbesondere Behördengebühren und mögliche Ermäßigungen sowie Ausgaben für Übersetzungen, Prüfungen und anwaltliche Unterstützung. Ein eigener Beitrag zeigt, wie mit unrichtigen oder unvollständigen Angaben umzugehen ist und welche Folgen sie haben können.
- Zuständige Behörde und Folgen eines Umzugs
- Unterlagen zusammenstellen, übersetzen und beglaubigen lassen
- Antrag einreichen: Formular, digitaler Zugang und Nachweis des Eingangs
- Selbst handeln, gesetzliche Vertretung und anwaltliche Bevollmächtigung
- Prüfung durch die Behörde
- Sachverhaltsaufklärung, Nachforderungen und Mitteilung persönlicher Veränderungen
- Sicherheitsabfragen, Datenaustausch und Akteneinsicht
- Gebühren und weitere Kosten
- Behördengebühren, Ermäßigung, Erlass und Kosten bei Ablehnung oder Antragsrücknahme
- Übersetzungen, Prüfungen und anwaltliche Vergütung
- Unrichtige oder unvollständige Angaben: Berichtigung, Strafbarkeit und Einbürgerungssperre
Wenn eine Antwort ausbleibt, hilft zunächst ein Blick auf Bearbeitungsdauer, Sachstandsanfragen und Verzögerungsgründe. Für eine Untätigkeitsklage erläutern wir die Voraussetzungen und Wartezeiten sowie den gerichtlichen Ablauf und seine Grenzen. Zeichnet sich eine Ablehnung ab, ist die Anhörung vor der Entscheidung von einem bereits ergangenen Ablehnungsbescheid zu unterscheiden. Danach kommt es insbesondere auf Zustellung, Fristen und den richtigen Rechtsbehelf an. Die weiteren Beiträge ordnen Verpflichtungsklage, Ermessensprüfung und Eilrechtsschutz, Berufung und weitere Rechtsmittel sowie Prozesskosten, Kostenerstattung und Prozesskostenhilfe ein.
- Bearbeitungsdauer, Sachstandsanfrage und Gründe für Verzögerungen
- Untätigkeitsklage
- Voraussetzungen: Antrag, Wartezeit und zureichender Verzögerungsgrund
- Gerichtlicher Ablauf, mögliche Entscheidungen und Grenzen
- Anhörung vor einer beabsichtigten Ablehnung
- Ablehnungsbescheid und Rechtsbehelfe
- Zustellung, Fristen und Widerspruch oder unmittelbare Klage
- Verpflichtungsklage, Ermessensprüfung und gerichtlicher Eilrechtsschutz
- Berufung und weitere Rechtsmittel
- Prozesskosten, Kostenerstattung und Prozesskostenhilfe
Zum Abschluss stellt sich zunächst die Frage, wann die Einbürgerung mit der Urkunde wirksam wird und wie Sie anschließend Personalausweis, Reisepass und weitere Dokumente erhalten oder aktualisieren. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten sind auch die Folgen im Herkunftsstaat zu beachten. Zu den Rechten als deutscher Staatsangehöriger gehören Fragen nach Wahlrecht, Aufenthaltssicherheit und Berufszugang sowie nach Unionsbürgerschaft, Freizügigkeit und konsularischem Schutz. Daneben erklären wir Rücknahme und Verlust der Staatsangehörigkeit: die Folgen einer erschlichenen Einbürgerung für Betroffene und Familienangehörige, eine mögliche erneute Einbürgerung nach einer Rücknahme und andere Verlustgründe oder einen Verzicht.
- Einbürgerungsurkunde, feierliches Bekenntnis und Wirksamkeit
- Personalausweis, Reisepass und Aktualisierung persönlicher Dokumente
- Mehrstaatigkeit: deutsche Regelungen und Folgen im Herkunftsstaat
- Rechte als deutscher Staatsangehöriger
- Wahlrecht, Aufenthaltssicherheit und Zugang zu Berufen und öffentlichen Ämtern
- Unionsbürgerschaft, Freizügigkeit und konsularischer Schutz
- Rücknahme und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- Erschlichene Einbürgerung, Folgen für Familienangehörige und Rechtsschutz
- Erneute Einbürgerung nach einer Rücknahme und maßgebliche Sperrfristen
- Andere Verlustgründe und Verzicht auf die Staatsangehörigkeit