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Einbürgerung

Ihr Einbürgerungsverfahren beschleunigen – mit Szypulka Rechtsanwälte

Wir übernehmen Ihr laufendes Einbürgerungsverfahren, auch wenn Sie den Antrag selbst gestellt haben. Wir klären offene Fragen mit der Behörde und verfolgen Ihren Anspruch bei Bedarf vor Gericht – mit dem Ziel, Ihre Einbürgerung zu beschleunigen.

Analyse Ihrer Einbürgerung

Mehr als ein Quick-Check: Ihre Situation umfassend analysiert.

So arbeiten wir daran, Ihre Einbürgerung zu beschleunigen

  1. Wir klären, was Ihren Antrag aufhält

    Wir sehen uns Ihren bereits gestellten Antrag und den bisherigen Schriftwechsel an. Wir stellen den Verlauf zusammen: Eingang des Antrags, Nachforderungen, Ihre Antworten und die letzte konkrete Reaktion der Behörde. So lässt sich unterscheiden, ob noch etwas zu klären ist oder die Entscheidung trotz vorliegender Unterlagen ausbleibt.

    Auch Ihre aktuelle Situation gehört dazu. Ein Antrag, der vor längerer Zeit eingereicht wurde, bildet einen neuen Arbeitsplatz, eine veränderte Familiensituation oder ein anderes Einkommen möglicherweise noch nicht ab.

    Ob Einkommen, Arbeitsverhältnis oder Familie: Wir arbeiten die für die Entscheidung wesentlichen Veränderungen heraus, statt alte Angaben ungeprüft weiterzuverwenden. So kann die Behörde Ihre heutige Situation beurteilen.

  2. Wir treiben die Bearbeitung bei der Behörde voran

    Wir zeigen der zuständigen Behörde an, dass wir Sie vertreten, und reichen die Vollmacht und die für den nächsten Schritt erforderlichen Unterlagen ein. Den bisherigen Verfahrensstand greifen wir dabei auf.

    Wir fragen nach dem konkreten Bearbeitungsstand und dringen auf die nächsten erforderlichen Schritte. Eine allgemeine Mitteilung, dass das Verfahren noch läuft, ordnen wir in den bisherigen Verlauf ein. Für Sie übernehmen wir die Korrespondenz und erklären, wann Ihre Mitwirkung gebraucht wird.

  3. Wir bearbeiten Nachforderungen und klären Rückfragen

    Wenn die Behörde Unterlagen nachfordert, klären wir, welche Frage dahintersteht und womit sie sich beantworten lässt. Wir besprechen mit Ihnen, was tatsächlich benötigt wird, prüfen die Nachweise und reichen sie mit der erforderlichen Erläuterung ein. Ziel ist, den offenen Punkt zu erledigen, damit daran keine weitere Bearbeitungsschleife entsteht.

    Dabei geht es auch um den Zusammenhang zwischen den Dokumenten: Stimmen etwa Arbeitsvertrag, Arbeitgeberbescheinigung und Einkommensnachweise überein? Unterschiede klären wir, bevor daraus ein falsches Bild Ihrer Situation entsteht.

    Ein Beispiel aus dem Landkreis Karlsruhe: Im Arbeitsvertrag war auf eine Probezeit verzichtet worden; eine Arbeitgeberbescheinigung nannte dennoch ein Probezeitende. Wir stellten den Widerspruch im Schriftsatz gegenüber der Behörde klar. Gerade solche Unterschiede können eine Erklärung erfordern, obwohl alle Unterlagen bereits vorliegen.

  4. Wir halten Ihren Antrag bei Veränderungen aktuell

    Ein Jobwechsel, eine Vertragsverlängerung, verändertes Einkommen oder ein Umzug kann im laufenden Verfahren neue Fragen aufwerfen. Wir prüfen, was sich für Ihren Antrag daraus ergibt, und bereiten die erforderlichen Mitteilungen vor.

    Wechselt durch einen Umzug die zuständige Behörde, kümmern wir uns um die Kommunikation zur Aktenabgabe und den Eingang bei der neuen Stelle. Bei ablaufenden Nachweisen klären wir mit Ihnen, was aktualisiert werden muss.

  5. Wir setzen uns mit den Einwänden der Behörde auseinander

    Manchmal hängt die weitere Bearbeitung an einer konkreten Bewertung: Reicht das Einkommen? Wie ist ein neues Arbeitsverhältnis einzuordnen? Welche Bedeutung haben frühere Beschäftigungsunterbrechungen? Wir prüfen die tatsächlichen und rechtlichen Gründe des Einwands und bereiten eine darauf zugeschnittene Antwort vor.

    Dazu können aktuelle Einkommensbelege, eine nachvollziehbare Haushaltsberechnung oder eine Erläuterung des beruflichen Werdegangs gehören. Wir stellen die Nachweise in ihren Zusammenhang, damit eine einzelne Angabe nicht losgelöst von Ihrer gesamten Situation bewertet wird.

    So lässt sich unterscheiden, ob Unterlagen fehlen, ein konkreter Einwand zu beantworten ist oder eine Entscheidung weiter ausbleibt. Davon hängt ab, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.

  6. Wir prüfen und verfolgen den gerichtlichen Weg

    Wenn die Behörde weiter nicht entscheidet, prüfen wir die Untätigkeitsklage als Mittel zur Beschleunigung. Dafür betrachten wir sowohl die verstrichene Zeit und die Gründe für die Verzögerung als auch Ihre aktuellen Einbürgerungsvoraussetzungen. Die Klage soll Ihren Anspruch einer gerichtlichen Entscheidung zuführen.

    Wir besprechen Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten mit Ihnen. Entscheiden Sie sich nach dieser Prüfung für die Klage und beauftragen uns damit, bereiten wir sie vor, reichen sie ein und vertreten Sie im gerichtlichen Verfahren.

  7. Wir bleiben bis zur Aushändigung der Urkunde dran

    Auch nach einer positiven Rückmeldung kann noch ein wichtiger Schritt fehlen: der Termin zur Aushändigung Ihrer Einbürgerungsurkunde. Wir klären, welche Stelle den Termin vergibt, fragen bei ausbleibender Einladung nach und erläutern Ihnen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Verlangt die Behörde zuvor ein persönliches Gespräch, bereiten wir Sie darauf vor.

    Nach der Einbürgerung prüfen wir den Abschluss des Mandats. Läuft zusätzlich eine Klage, kümmern wir uns um die prozessuale Beendigung und die gerichtliche Kostenentscheidung.

Fragen zum laufenden Verfahren

Was können wir tun, wenn die Behörde nicht entscheidet?

Bleibt eine Entscheidung aus, muss sich die weitere Arbeit nicht auf neue Sachstandsanfragen beschränken. Mit einer Untätigkeitsklage können wir Ihren Einbürgerungsanspruch vor das Verwaltungsgericht bringen.

Eine Untätigkeitsklage kann den Weg zum Gericht eröffnen, wenn über den Antrag ohne zureichenden Grund nicht innerhalb angemessener Zeit entschieden wird. Ob die Voraussetzungen vorliegen, beurteilen wir anhand Ihres Verfahrens.

Dazu gehört auch die Frage, ob Ihre Einbürgerungsvoraussetzungen aktuell nachgewiesen sind. Die Klage ersetzt diese Prüfung nicht. Eine feste Bearbeitungsdauer oder ein bestimmtes Ergebnis lässt sich damit nicht zusagen.

Wir legen dem Gericht dar, seit wann Ihr Antrag vorliegt, was bisher geschehen ist und weshalb wir eine weitere Verzögerung für nicht gerechtfertigt halten. Zugleich begründen wir Ihren Einbürgerungsanspruch anhand Ihrer persönlichen Voraussetzungen und der dazugehörigen Nachweise.

Danach prüfen wir die Erwiderung der Behörde und gehen auf gerichtliche Hinweise ein. Werden weitere Nachweise benötigt oder erhebt die Behörde Einwände, bearbeiten wir diese auch während der Klage. Entscheidet die Behörde inzwischen, stimmen wir die nächsten Schritte auf die Einbürgerung oder eine etwaige Ablehnung ab.

Wenn Sie uns beauftragen, beginnt die bisherige Wartezeit Ihres Antrags nicht wieder bei null. Für die Prüfung einer Untätigkeitsklage betrachten wir den ursprünglichen Antrag, seinen Eingang und den gesamten bisherigen Verlauf. Eine weitere selbst gesetzte Wartefrist gehört nicht automatisch dazu.

Was die drei Monate bedeuten

§ 75 VwGO sieht grundsätzlich vor, dass eine Untätigkeitsklage nicht vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag erhoben wird; besondere Umstände können eine Ausnahme rechtfertigen. Die drei Monate sind keine zugesagte Bearbeitungszeit. Ob eine weitere Verzögerung gerechtfertigt ist und ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist, prüfen wir gesondert.

Es geht bereits um eine Ablehnung?

Wenn die Behörde eine Ablehnung ankündigt oder schon einen Bescheid erlassen hat, geht es um die konkreten Gründe und Fristen. Dafür finden Sie hier den direkten Weg zu unserer Kanzlei.

Hilfe bei einer Ablehnung finden

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