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Einbürgerung

Ablehnung abwehren

Wir prüfen die Gründe einer drohenden oder bereits ergangenen Ablehnung und die geltenden Fristen. Mit passenden Nachweisen und rechtlichen Argumenten vertreten wir Sie gegenüber der Behörde und, wenn erforderlich, vor Gericht.

Wie wir gegen die Ablehnung vorgehen

  1. Wir prüfen das Schreiben und Ihre Fristen

    Zuerst klären wir, ob eine Anhörung, ein Ablehnungsbescheid oder bereits eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Wir prüfen die genannten Gründe und die für eine Reaktion maßgeblichen Fristen.

    Dazu benötigen wir das vollständige Schreiben einschließlich aller Anlagen und der Angaben dazu, wann und wie es bei Ihnen angekommen ist. Eine Anhörungsfrist und eine Frist für Widerspruch oder Klage betreffen unterschiedliche Schritte. Wir klären, welche Reaktion jetzt erforderlich ist, und vereinbaren mit Ihnen die Übernahme.

  2. Wir prüfen und bearbeiten die Ablehnungsgründe

    Wir gehen die Begründung der Behörde Punkt für Punkt durch: Welche Tatsachen legt sie zugrunde? Welche Unterlagen hat sie berücksichtigt? Welche rechtliche Voraussetzung sieht sie als nicht erfüllt an? Daraus ergibt sich, ob wir einen Sachverhalt richtigstellen, weitere Nachweise vorlegen oder eine rechtliche Bewertung angreifen müssen.

    Fehlende oder missverständliche Nachweise, eine Einkommensberechnung oder die Einordnung Ihrer Erwerbs- und Familiensituation können unterschiedliche Antworten und Unterlagen erfordern. Bei wirtschaftlichen Einwänden betrachten wir beispielsweise aktuelle Einkünfte, den angesetzten Bedarf und die Entwicklung der Beschäftigung. Bei Familienanträgen prüfen wir außerdem die Situation der einzelnen Antragsteller; die Begründung für einen Elternteil lässt sich nicht ohne weitere Prüfung auf alle Familienmitglieder übertragen.

  3. Wir nehmen für Sie zur angekündigten Ablehnung Stellung

    Liegt eine Anhörung vor, erarbeiten wir eine begründete Stellungnahme mit dem Ziel, die drohende Ablehnung abzuwenden. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir die Nachweise zusammen, die auf die konkreten Einwände antworten. Beschäftigung, Einkommen, Kinderbetreuung oder Pflegeaufgaben ordnen wir dabei in ihren tatsächlichen Zusammenhang ein.

    Die Antwort verbindet die konkreten Umstände Ihres Falls mit der rechtlichen Einordnung. Wir reichen sie im Rahmen des übernommenen Mandats ein und bearbeiten die weitere Korrespondenz.

  4. Wir wählen mit Ihnen den passenden Rechtsbehelf

    Ist der Antrag bereits abgelehnt, prüfen wir, welcher Rechtsbehelf für den Bescheid vorgesehen ist und ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat. Je nach Verfahren kommt ein Widerspruch oder eine Klage beim Verwaltungsgericht in Betracht.

    Vor der Beauftragung besprechen wir das mögliche Vorgehen, die Kosten und die Risiken. Nach Ihrer Entscheidung bereiten wir den vereinbarten Rechtsbehelf vor, begründen ihn und reichen ihn ein.

  5. Wir vertreten Sie auch im laufenden Gerichtsverfahren

    Mit der Klageeinreichung ist die Auseinandersetzung mit der Ablehnung nicht abgeschlossen. Wir beantworten die Stellungnahmen der Behörde, bearbeiten gerichtliche Hinweise und ergänzen neue Nachweise. Ändert sich währenddessen Ihre Einkommens- oder Familiensituation, prüfen wir die Bedeutung für das Verfahren. Bei einer mündlichen Verhandlung bereiten wir Sie vor und vertreten Sie vor Gericht.

    Kommt die Ablehnung während einer bereits laufenden Untätigkeitsklage, prüfen wir, wie der Bescheid in das Verfahren einzubeziehen ist. Auch nach einem Urteil prüfen wir mögliche weitere Schritte, etwa einen Antrag auf Zulassung der Berufung und ein anschließendes Berufungsverfahren.

  6. Wir besprechen Chancen, Kosten und Alternativen mit Ihnen

    Nicht jeder Einwand lässt sich mit einem weiteren Schreiben ausräumen. Wir erläutern, welche Wege in Ihrer Situation sinnvoll sind und welche Folgen die jeweilige Entscheidung hat.

    Dazu gehören Anwalts- und Gerichtskosten sowie gegebenenfalls Prozesskostenhilfe. Wenn eine Fortführung nicht sinnvoll erscheint, besprechen wir auch Alternativen wie eine Rücknahme oder eine spätere erneute Antragstellung.

Fragen zur Ablehnung

Wie unterstützen wir Sie vor und nach einer Ablehnung?

Vor einem Bescheid geht es darum, die Behörde noch zu überzeugen. Nach einer Ablehnung verfolgen wir Ihr Einbürgerungsbegehren mit dem passenden Rechtsbehelf weiter. Läuft bereits eine Klage, muss auch die neue Entscheidung darin berücksichtigt werden.

In einer Anhörung beschreibt die Behörde ihre Einwände und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme. Die angekündigte Ablehnung ist noch kein Ablehnungsbescheid. Wir nutzen diese Gelegenheit, um auf die einzelnen Ablehnungsgründe zu antworten. Dazu gehört, neue Nachweise nicht nur beizufügen, sondern zu erklären, welche Annahme der Behörde sie widerlegen oder welche bislang fehlende Information sie ergänzen.

Bei einer Familie in Reutlingen stellten wir beispielsweise die frühere Ausbildung und den damaligen Leistungsbezug der späteren dauerhaften Beschäftigung gegenüber. Mit aktuellen Einkommensnachweisen, einer Berechnung des Familienbedarfs und einer Darstellung der Betreuungsaufgaben begründeten wir, weshalb die heutige Situation neu bewertet werden sollte.

Bei einem Bescheid prüfen wir den vorgesehenen Rechtsbehelf und die Frist. Kommt eine Verpflichtungsklage in Betracht, verfolgen wir damit das Einbürgerungsbegehren vor Gericht. Ob ein Widerspruch vorgeschaltet ist oder eine laufende Klage angepasst werden kann, hängt vom konkreten Verfahren ab.

Unser Ziel ist, Ihren Anspruch auf Einbürgerung durchzusetzen. Dafür prüfen wir auch die weiteren Voraussetzungen und aktuelle Veränderungen in Ihrer Situation. Vor der Beauftragung erklären wir Ihnen die Erfolgsaussichten, Kosten und Risiken. Ob die Ablehnung überwunden werden kann, hängt vom konkreten Fall ab.

Im Berliner Fall passten wir die bereits laufende Untätigkeitsklage nach der Ablehnung an. Wir beantragten die Aufhebung des Bescheids und die Verpflichtung zur Einbürgerung, setzten uns mit der Einkommensberechnung auseinander und reichten später aktuelle Lohnabrechnungen sowie den bewilligten Kinderzuschlag nach. Auch die Einbürgerungsmöglichkeit des Kindes wurde gesondert begründet.

Eine Frist läuft? Bitte direkt mitteilen.

Senden Sie uns das Schreiben möglichst zeitnah und nennen Sie eine darin angegebene Frist. Eine Kontaktanfrage wahrt keine Rechtsbehelfsfrist. Die Übernahme Ihres Falls und der erforderlichen Schritte muss ausdrücklich vereinbart werden.

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