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Einbürgerung

Einbürgerungsantrag mit Szypulka Rechtsanwälte stellen

Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und Nachweise, bereiten Ihren Einbürgerungsantrag vor und reichen ihn für Sie ein. Anschließend übernehmen wir die Kommunikation mit der Behörde.

Analyse Ihrer Einbürgerung

Mehr als ein Quick-Check: Ihre Situation umfassend analysiert.

Unterstützung bei Ihrer Einbürgerung

Von den ersten Angaben bis zum nachgewiesenen Eingang bei der Behörde: Wir übernehmen die Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags. Sobald die Mandatsunterlagen vollständig und die vereinbarte Vorauszahlung nachgewiesen sind, beginnen wir mit der inhaltlichen Bearbeitung.

  1. Wir bestimmen Antragsteller und zuständige Behörde

    Wir klären, für welche Personen die Einbürgerung beantragt werden soll und welche Behörde für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist. Bei Familien prüfen wir, wer einen eigenen Antrag benötigt und welche Kinder in einem Antrag der Eltern berücksichtigt werden können.

    Für jede Person ordnen wir die Angaben und Unterlagen dem richtigen Antrag zu. Auch den passenden Einreichungsweg und die Anforderungen der zuständigen Behörde ermitteln wir für Sie.

  2. Wir erfassen Ihre Angaben und Unterlagen digital

    Sie erhalten einen Fragebogen und einen Link, über den Sie Ihre Unterlagen hochladen können. Wir sagen Ihnen konkret, welche Informationen und Dokumente wir für Ihren Antrag benötigen.

    Dabei unterscheiden wir zwischen den Nachweisen, die für die Vorbereitung bereits vorliegen müssen, und ergänzenden Unterlagen. Wenn Ihnen ein Dokument fehlt, können Sie uns das mitteilen; wir klären dann, wie wir weiter vorgehen.

  3. Wir prüfen Ihre Einbürgerungsvoraussetzungen

    Wir prüfen Ihre Identität und Staatsangehörigkeit, die Dauer und Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthalts sowie Ihren Aufenthaltstitel. Dazu gleichen wir Ihre Angaben mit den vorliegenden Dokumenten ab.

    Wenn kein gültiger Pass vorliegt, prüfen wir, welche anderen Nachweise in Ihrem Fall rechtlich ausreichen können. Rechtliche Fragen zur Identitätsklärung werden anwaltlich beurteilt.

    Wir betrachten Ihre berufliche und wirtschaftliche Situation anhand der passenden Nachweise. Bei Angestellten gehören dazu insbesondere aktuelle Lohnabrechnungen; bei Selbstständigen können betriebswirtschaftliche Unterlagen, Versicherungsnachweise und Angaben zur Altersvorsorge erforderlich sein.

    Auch staatliche Leistungen, tatsächliche Wohnkosten und die familiäre Situation beziehen wir ein. Wenn die Sicherung des Lebensunterhalts rechtlich genauer geprüft werden muss, klären wir diese Frage vor der Antragstellung.

    Wir prüfen die Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse und Ihrer Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Dabei berücksichtigen wir auch, ob vorhandene Schul- oder andere Nachweise anstelle eines Tests in Betracht kommen.

    Wir unterscheiden zwischen einer Voraussetzung, die noch nicht erfüllt ist, und einem Nachweis, der lediglich noch fehlt. So lässt sich klären, welche Fragen vor der Einreichung beantwortet werden müssen.

    Ehe, Scheidung, Kinder und Sorgerecht können für die Angaben im Antrag und die benötigten Nachweise wichtig sein. Wir prüfen die jeweilige Familienkonstellation und fragen nach, wenn Unterlagen und Angaben nicht zusammenpassen.

    Auch Vorstrafen, laufende Ermittlungsverfahren oder mögliche Ausnahme- und Ermessensregelungen beziehen wir in die Prüfung ein. Erhebliche rechtliche Unsicherheiten klären wir anwaltlich, bevor der Antrag eingereicht wird.

  4. Wir prüfen Ihre Unterlagen und klären offene Punkte

    Wir prüfen, ob die benötigten Dokumente vollständig, gut lesbar, der richtigen Person zugeordnet und ausreichend aktuell sind. Anschließend gleichen wir sie mit Ihren Antworten und den übrigen Angaben ab.

    Bei widersprüchlichen Informationen fragen wir gezielt nach. Unklare Angaben werden geklärt, bevor sie in Ihren Antrag übernommen werden.

    Wenn für die Vorbereitung noch etwas fehlt, erhalten Sie eine konkrete Rückmeldung zu den fehlenden Angaben oder Unterlagen. Wir erinnern Sie an offene Punkte und nehmen bei ausbleibender Rückmeldung auch telefonisch Kontakt auf.

    Wir prüfen außerdem, welche ergänzenden Nachweise später nachgereicht werden können. Bereits vorhandene und relevante Unterlagen nehmen wir unmittelbar in das Antragspaket auf.

  5. Wir füllen den Einbürgerungsantrag für Sie aus

    Wir erstellen den Antrag anhand Ihrer Angaben und der geprüften Unterlagen. Dafür verwenden wir das aktuelle Onlineformular oder das passende Antragsformular und berücksichtigen die Anforderungen der zuständigen Behörde.

    Für jede Person, die eingebürgert werden soll, bereiten wir den erforderlichen Antrag vor. Wenn eine Formularfrage durch die vorhandenen Informationen noch nicht beantwortet werden kann, klären wir sie mit Ihnen.

  6. Wir stimmen den Entwurf mit Ihnen ab

    Vor der Einreichung erhalten Sie eine lesbare Fassung des vorbereiteten Antrags zur Kontrolle. Sie können Ihre persönlichen Angaben sowie die Informationen zu Familie, Aufenthalt und Beruf in Ruhe prüfen.

    Ihre Korrekturen arbeiten wir ein. Rechtlich erhebliche oder unklare Änderungen prüfen wir erneut und stimmen sie bei Bedarf nochmals mit Ihnen ab. Eingereicht wird der Antrag erst, wenn Ihre Bestätigung vorliegt.

  7. Wir reichen Ihren Antrag nachweisbar bei der Behörde ein

    Wir übernehmen die Einreichung für Sie. Dafür nutzen wir den geeigneten Onlineantrag der Behörde oder das besondere elektronische Anwaltspostfach. Ist keiner dieser Wege verfügbar, reichen wir den Antrag nachverfolgbar per Post ein.

    Beim Versand über das Anwaltspostfach kontrolliert der versendende Rechtsanwalt nochmals Empfänger, Antragsteller und die beigefügten Unterlagen. Die Einreichung wird in Ihrer Akte dokumentiert.

    Nach dem Absenden kontrollieren wir den Eingang: anhand der Bestätigung des Onlineportals, des erfolgreichen beA-Übermittlungsprotokolls oder der postalischen Zustellbestätigung.

    Wir speichern den Nachweis mit dem Einreichungsweg und den maßgeblichen Daten in Ihrer Akte. Sobald der Eingang nachgewiesen ist, informieren wir Sie darüber, wann Ihr Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.

Häufige Fragen zur Antragstellung

Muss ich auf einen Termin von der Behörde warten, um den Antrag zu stellen?

Nein – für die Antragstellung selbst brauchen Sie keinen persönlichen Termin. Das Staatsangehörigkeitsgesetz schreibt für den Einbürgerungsantrag keine besondere Form vor. Wir bereiten Ihren Antrag vor und reichen ihn auf dem geeigneten Weg bei der zuständigen Behörde ein.

Wir haben bereits sehr häufig Einbürgerungsanträge ohne vorherigen Behördentermin gestellt. Ein fehlender Termin stand der Antragstellung in diesen Fällen nicht entgegen.

Mit der Einreichung Ihres vorbereiteten Antrags warten wir daher nicht erst auf die Vergabe eines Termins.

Spätere Termine sind ein eigener Schritt

Im weiteren Verfahren kann die Behörde Sie einladen, etwa:

  • zur Vorlage von Originalunterlagen oder
  • zu einem persönlichen Gespräch.

Solche Termine bereiten wir mit Ihnen vor.

Gehen Ihre E-Mails nicht auch einfach im Posteingang der Behörde unter?

Über das beA übermitteln wir Ihren Antrag als geordnetes elektronisches Paket an das dafür eröffnete Postfach der Behörde.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach, kurz beA, ist ein sicherer Übermittlungsweg für anwaltliche Nachrichten. Wir nutzen es, wenn die zuständige Behörde diesen Zugang eröffnet hat. Gibt es einen geeigneten Onlineantrag der Behörde, verwenden wir diesen.

  • Zusammengehörige Unterlagen: Wir bündeln Anschreiben, Vollmacht, Antrag und Nachweise in einer Einreichung.
  • Klare Zuordnung: Wir ordnen die Anlagen nach Person und Inhalt. So lassen sie sich Ihrem Verfahren zuordnen.
  • Anwaltliche Versandkontrolle: Vor dem Absenden prüft der versendende Rechtsanwalt nochmals Empfänger und Antragspaket.

Der Eingang wird nachgewiesen

Nach dem Versand kontrollieren und speichern wir das Übermittlungsprotokoll.

Damit können wir nachvollziehen, wann die Übermittlung erfolgreich war, und den Eingang Ihres Antrags gegenüber der Behörde belegen.

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