Die Erklärungen im Einbürgerungsverfahren betreffen die Grundlagen des gemeinsamen Lebens in Deutschland. Sie verlangen ein ernsthaftes Bekenntnis zu demokratischen Regeln und Menschenrechten sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Wir erklären deshalb neben den einzelnen Formulierungen die Unterschiede zwischen Wertebekenntnis, Loyalitätserklärung und feierlichem Bekenntnis bei der Urkundenübergabe. Eine bestimmte Parteimeinung oder eine Aufgabe der eigenen kulturellen Herkunft wird damit nicht verlangt.
Vier Erklärungen mit unterschiedlichen Aufgaben
Im Verfahren werden mehrere Aussagen häufig unter dem Ausdruck Verfassungstreue zusammengefasst. Rechtlich sind sie zu unterscheiden. § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 StAG verbindet das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit einer Erklärung über eigene gegenwärtige und frühere Aktivitäten. Nummer 1a verlangt daneben das Bekenntnis zur historischen Verantwortung und zum Frieden. Vor Aushändigung der Urkunde kommt das feierliche Bekenntnis nach § 16 StAG hinzu. Staatsangehörigkeitsgesetz
Das erste Bekenntnis beschreibt, welche Grundordnung anerkannt wird. Die Loyalitätserklärung betrifft demgegenüber Tatsachen aus der eigenen Lebensgeschichte: Wurden bestimmte verfassungsfeindliche oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen unterstützt? Das zusätzliche Bekenntnis konkretisiert Deutschlands historische Verantwortung. Das abschließende feierliche Bekenntnis unterstreicht die Verpflichtung, Grundgesetz und Gesetze zu achten. Diese Bestandteile sind weder beliebig austauschbar noch durch den bestandenen Einbürgerungstest vollständig ersetzt.
Wir erläutern Ihnen die Formulare und die Unterschiede zwischen den persönlichen Erklärungen. Bei Fragen zur eigenen Vergangenheit müssen außerdem die tatsächlichen Verhältnisse geklärt sein. Unklare Punkte erläutern wir mit Ihnen vor der Unterschrift. Eine wahre und verständliche Erklärung ist wichtiger als das möglichst schnelle Ausfüllen aller vorgesehenen Felder.
Was eine freiheitliche Demokratie ausmacht
Herrschaft auf Zeit und politische Konkurrenz
Demokratische Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Wahlen müssen eine echte Auswahl ermöglichen; Regierungen müssen abgelöst werden können. Parteien und Abgeordnete der Opposition dürfen die Regierung kontrollieren und für eine andere Politik werben. Diese Regeln gelten auch dann, wenn die politische Richtung des Wahlergebnisses den eigenen Wünschen widerspricht.
Ein praktisches Beispiel ist die Anerkennung einer verlorenen Wahl: Man darf das Ergebnis anhand der vorgesehenen rechtlichen Verfahren überprüfen lassen und weiter politisch für die eigene Position eintreten. Wer hingegen grundsätzlich nur Wahlergebnisse akzeptiert, die der eigenen Gruppe Macht sichern, erkennt den demokratischen Wechsel nicht an. Das Bekenntnis betrifft die verbindlichen Spielregeln für alle, nicht bloß die eigene Chance auf Einfluss.
Recht schützt auch vor staatlicher Macht
Der Rechtsstaat verlangt, dass Behörden innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse handeln. Gerichte müssen unabhängig entscheiden können. Niemand steht allein wegen eines politischen Amtes über dem Recht. Auch der Gesetzgeber ist an die Verfassung gebunden. Diese Bindungen ermöglichen es gerade Einzelnen und Minderheiten, ihre Rechte gegen eine mächtige Mehrheit geltend zu machen.
Wer eine behördliche Entscheidung für falsch hält, kann Widerspruch oder gerichtlichen Rechtsschutz nutzen, soweit das jeweilige Verfahren dies vorsieht. Solche rechtlichen Schritte sind kein Ausdruck mangelnder Loyalität. Sie gehören zur anerkannten Ordnung. Etwas anderes ist der Versuch, staatliche Entscheidungen durch Gewalt, Einschüchterung oder eine eigenmächtig beanspruchte Parallelgewalt außer Kraft zu setzen.
Menschenwürde begrenzt Mehrheitsentscheidungen
Menschen besitzen einen gleichen grundlegenden Wert. Dieser hängt nicht von Pass, Hautfarbe, religiösem Bekenntnis, Geschlecht oder gesellschaftlichem Nutzen ab. Demokratische Mehrheiten dürfen diesen Kern nicht zur freien Disposition stellen. Deshalb umfasst das Bekenntnis mehr als die Anerkennung regelmäßiger Wahlen: Es schließt die Achtung der Menschenrechte und die Ablehnung von Willkürherrschaft ein.
Die wesentlichen Strukturmerkmale sind in § 4 Absatz 2 BVerfSchG beschrieben. Für das persönliche Verständnis ist keine juristische Vorlesung erforderlich. Wir erläutern mit Ihnen beispielsweise, warum Regierungskritik zulässig ist, Gerichte unabhängig sein müssen und Religionszugehörigkeit keine geringeren Rechte rechtfertigt; diese Grundlagen müssen Sie selbst verstehen und erklären können.
Religion, persönliche Werte und staatliches Recht
Religionsfreiheit schützt das eigene Glaubensleben ebenso wie die Entscheidung, keiner Religion anzugehören oder eine Religion zu wechseln. Der Staat verlangt im Einbürgerungsverfahren kein bestimmtes Glaubensbekenntnis. Religiöse Praxis, kulturelle Traditionen und eine Bindung an das Herkunftsland lassen sich mit einem ernsthaften Bekenntnis zum Grundgesetz verbinden.
Entscheidend ist der Umgang mit Konflikten. Eine persönliche religiöse Überzeugung gibt kein Recht, die gesetzlich geschützte Freiheit eines anderen Menschen zu beseitigen. Beispielsweise kann jemand für sich eine bestimmte Lebensweise wählen. Daraus folgt aber keine Befugnis, einem erwachsenen Familienmitglied mit Zwang die Berufstätigkeit, Partnerwahl oder religiöse Entscheidung vorzuschreiben. Die gemeinsame Rechtsordnung schützt auch die Freiheit der Person, die innerhalb einer Familie eine andere Auffassung vertritt.
Historische Verantwortung ohne persönliche Schuldzuweisung
Das Bekenntnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a StAG knüpft an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen an. Das Grundgesetz entstand vor dem Hintergrund dieser Verbrechen. Die Anerkennung gleicher Menschenwürde, der Schutz vor staatlicher Willkür und die Sicherung freiheitlicher Institutionen haben damit auch eine konkrete historische Bedeutung.
Von einem Menschen, dessen Familie erst später nach Deutschland gekommen ist, wird kein Eingeständnis persönlicher Beteiligung an damaligen Verbrechen verlangt. Historische Verantwortung bedeutet vielmehr, die besondere Bedeutung dieser Geschichte für Deutschland anzuerkennen. Sie hat eine gegenwärtige Seite: Jüdisches Leben soll geschützt und eine Wiederholung menschenverachtender Ausgrenzung verhindert werden.
Das Bekenntnis lässt sich daher nicht auf das Auswendiglernen einzelner Jahreszahlen reduzieren. Wer historische Fakten kennt, zugleich aber die Verfolgung von Menschen wegen ihrer jüdischen Identität rechtfertigt, erfüllt seinen Inhalt nicht. Umgekehrt muss niemand die gesamte deutsche Geschichte wissenschaftlich darstellen können, um den grundlegenden Schutzgedanken zu verstehen und ernsthaft zu tragen.
Schutz jüdischen Lebens und politische Äußerungen
Der ausdrücklich genannte Schutz jüdischen Lebens betrifft Menschen und ihre Möglichkeit, sicher und gleichberechtigt zu leben. Antisemitische Zuschreibungen, die Jüdinnen und Juden als einheitliche feindliche Gruppe behandeln, widersprechen diesem Schutz. Das gilt auch, wenn einzelne Menschen für das Handeln einer ausländischen Regierung verantwortlich gemacht werden, allein weil sie jüdisch sind.
Politische Kritik muss dagegen anhand ihres tatsächlichen Inhalts bewertet werden. Eine Auseinandersetzung mit Entscheidungen einer Regierung ist nicht allein wegen ihres Gegenstands ein Ausschlussgrund. Entscheidend sind unter anderem die verwendeten Aussagen, der Kontext und die Frage, ob Menschenrechte bestritten, antisemitische Feindbilder verbreitet oder Gewalt gegen Menschen gerechtfertigt wird. Der Schutz freier Meinungsäußerung und die gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen sind dabei gemeinsam zu beachten.
Bei mehrdeutigen Äußerungen arbeiten wir den konkreten Zusammenhang heraus, statt pauschal zu bewerten. Ein vollständiger Beitrag kann eine andere Bedeutung haben als ein isolierter Ausschnitt. Zugleich kann ein vermeintliches Zitat durch zustimmende Kommentare als eigene Aussage übernommen werden. Bei Rückfragen zu einem konkreten Beitrag arbeiten wir deshalb den vollständigen Zusammenhang mit Ihnen auf. Eine nachträgliche Erklärung muss zu den tatsächlichen Umständen passen.
Friedliches Zusammenleben und Verbot des Angriffskrieges
Das zusätzliche Bekenntnis erfasst auch das friedliche Zusammenleben der Völker und die Ablehnung von Angriffskriegen. Es entspricht einer Wertentscheidung des Grundgesetzes. Artikel 26 richtet sich gegen Handlungen, die mit entsprechender Absicht den Frieden zwischen den Völkern stören, insbesondere gegen die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Grundgesetz, Artikel 26
Damit wird keine Zustimmung zu jeder außenpolitischen Entscheidung Deutschlands verlangt. Über Diplomatie, Sanktionen, militärische Unterstützung oder die politische Bewertung internationaler Konflikte darf gestritten werden. Davon zu unterscheiden sind die Verherrlichung eines Angriffskrieges, die Rechtfertigung terroristischer Gewalt oder Aufrufe zur Vernichtung anderer Menschen. Bei konkreten Vorwürfen kommt es wiederum auf Inhalt, Zusammenhang und zurechenbares Verhalten an.
Auch das Mitgefühl mit Menschen in einem Kriegsgebiet ist nicht mit der Unterstützung einer bewaffneten Organisation gleichzusetzen. Humanitäre Anliegen können eigenständig verfolgt werden. Welche Grenzen gelten, wenn organisatorische oder finanzielle Hilfe tatsächlich auch extremistische Bestrebungen fördert, wird im Beitrag über Unterstützungshandlungen und glaubhafte Abwendung ausführlich erläutert.
Was die Loyalitätserklärung zur Vergangenheit verlangt
Die Loyalitätserklärung ist keine allgemeine Selbsteinschätzung, ein guter Mensch zu sein. Sie richtet sich auf gesetzlich beschriebene Aktivitäten, auch solche vor der Antragstellung. Eine Mitgliedschaft kann relevant sein, ebenso eine organisatorische Funktion oder eine gezielte finanzielle Unterstützung. Dass jemand selbst keine Gewalttat begangen hat, beantwortet diese Fragen noch nicht vollständig.
Wer früher einschlägige Bestrebungen unterstützt hat, muss zwischen der Beschreibung der Vergangenheit und der heutigen Haltung unterscheiden. Das Gesetz lässt eine glaubhaft gemachte Abwendung zu. Eine wahrheitswidrige Erklärung, es habe nie entsprechende Aktivitäten gegeben, ist deshalb weder notwendig noch eine rechtssichere Lösung. Für die Abwendung sind ein tatsächlicher Wandel und nachvollziehbare äußere Anzeichen entscheidend.
Wir prüfen, ob ähnliche Namen oder wechselnde Bezeichnungen tatsächlich dieselbe Organisation betreffen. Für die Bewertung zählen der konkrete Zusammenschluss, seine Ausrichtung im betreffenden Zeitraum und der eigene Beitrag. Eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht hilft, tatsächliche Verbindungen von bloßen Vermutungen zu unterscheiden.
Persönliches Gespräch und Einbürgerungstest
Der Einbürgerungstest weist grundsätzlich staatsbürgerliche Kenntnisse nach. Das persönliche Bekenntnis betrifft zusätzlich die eigene Anerkennung der Grundordnung. Ein bestandenes Testergebnis verhindert deshalb nicht, dass die Behörde Fragen zum Verständnis der Erklärungen stellt. Eine persönliche Vorsprache kann auch bei einem zunächst vollständig digital eingereichten Antrag erforderlich werden.
Sprachliche Missverständnisse sprechen wir offen an und klären den gemeinten Inhalt. Wer eine Frage nicht versteht, kann um eine verständlichere Formulierung bitten. Wenn eine Antwort im Protokoll unzutreffend wiedergegeben wird, ist eine zeitnahe konkrete Berichtigung sinnvoll. Zwischen einem unbekannten Fachwort, einer ungenauen Antwort und einer tatsächlichen Ablehnung demokratischer Prinzipien muss unterschieden werden.
Erleichterungen bei Sprache und Test ersetzen kein Bekenntnis
Eine Befreiung vom Einbürgerungstest oder eine Erleichterung beim Sprachnachweis beantwortet noch nicht, ob persönliche Erklärungen abzugeben sind. § 10 Absatz 6 StAG betrifft die Sprach- und Kenntnisvoraussetzungen; die Ausnahme von den persönlichen Erklärungen knüpft dagegen an die Handlungsfähigkeit nach § 34 an. Eine körperliche Behinderung oder ein hohes Lebensalter bedeutet nicht automatisch fehlende Handlungsfähigkeit. Ebenso darf eine Betreuung nicht ohne Prüfung mit Geschäftsunfähigkeit gleichgesetzt werden.
Erschwert eine Erkrankung das Gespräch, erläutern wir die konkrete Beeinträchtigung und den erforderlichen Zugang. Ein Problem beim Hören oder Sprechen ist etwas anderes als fehlendes Verständnis des Erklärungsinhalts. Die Behörde muss die jeweils betroffene Voraussetzung prüfen. Die verschiedenen Nachweis- und Ausnahmewege erklärt Erleichterungen und Befreiungen bei Sprache und staatsbürgerlichem Wissen.
Was wir bei Minderjährigen und dem abschließenden Bekenntnis beachten
Die Erklärungen haben persönlichen Charakter. Für Personen, die nach § 34 Satz 1 StAG nicht handlungsfähig sind, gelten Besonderheiten. Die Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums nehmen diese Personen sowohl von den Erklärungen nach Nummer 1 als auch vom zusätzlichen Bekenntnis nach Nummer 1a aus. Das betrifft insbesondere Kinder unter 16 Jahren. Eine bloße Unterschrift der Eltern ersetzt kein höchstpersönliches Bekenntnis des Kindes. Der Gesetzeswortlaut des § 10 Absatz 1 Satz 2 nennt ausdrücklich Nummer 1 und Nummer 7; die Einbeziehung des zusätzlichen Bekenntnisses nach Nummer 1a ergibt sich hier aus der Auslegung in den Anwendungshinweisen. AH-StAG 2025, Nummer 10.1.1, Randnummer 14
Wird das Kind während der Bearbeitung 16 Jahre alt, bleibt die frühere Befreiung nicht allein wegen des Antragsdatums erhalten. Entscheidend ist, ob bei der Einbürgerung die Handlungsfähigkeit vorliegt. Regelmäßig muss der Jugendliche die Erklärungen dann selbst abgeben; die allgemeine Volljährigkeit mit 18 ist hierfür nicht abzuwarten. Die Folgen verschiedener Geburtstage erklärt Altersgrenzen während des Einbürgerungsverfahrens.
Bei handlungsfähigen Antragstellern folgt vor Übergabe der Urkunde das feierliche Bekenntnis zur Achtung des Grundgesetzes und der Gesetze. Erst mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Die Abschlusszeremonie ersetzt nicht die vorherige Prüfung. Wer die verschiedenen Erklärungen frühzeitig auseinanderhält und ihren Inhalt versteht, kann Fragen im Verfahren gezielt klären und vermeidet widersprüchliche oder unvollständige Angaben.