Die deutsche Staatsbürgerschaft

Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist im Sinne des Gesetzes ein Deutscher. Dies ist mehr als nur ein Eintrag im Pass. Es ist die feste rechtliche Verbindung einer Person mit dem deutschen Staat. Diese Verbindung bringt eine Reihe von Rechten und Pflichten mit sich, die das Leben in Deutschland und im Ausland prägen.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist das Ergebnis eines rechtlichen Prozesses. Man hat sie entweder erworben und seitdem nicht wieder verloren. Die genauen Wege zum Erwerb und die Gründe für einen möglichen Verlust sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.

Die rechtliche Verbindung zum deutschen Staat

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist das, was eine Person formell dem deutschen Staat zuordnet. Alle Personen, die diese Staatsangehörigkeit besitzen, bilden zusammen das deutsche Staatsvolk. International gesehen schafft diese Verbindung auch eine Beziehung zwischen der Person und Deutschland, die von anderen Staaten anerkannt wird. Eine wichtige Folge davon ist, dass Deutschland die Pflicht hat, seine eigenen Staatsangehörigen immer wieder ins Land aufzunehmen.

Die Folgen im Inland – Rechte und Pflichten

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Grundlage für viele grundlegende Rechte in Deutschland. Sie ist das entscheidende Merkmal, das Deutsche von Ausländern unterscheidet und somit auch die Basis für das gesamte Migrationsrecht. Nur deutsche Staatsangehörige haben bestimmte, besonders wichtige Rechte. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Das Recht, sich frei zu versammeln und Vereine zu gründen.
  • Die Freiheit, seinen Wohn- und Aufenthaltsort in ganz Deutschland frei zu wählen.
  • Die freie Wahl des Berufs.
  • Der Zugang zu öffentlichen Ämtern, also die Möglichkeit, Beamter oder Richter zu werden.

Ein Bonus – Die Unionsbürgerschaft

Jeder deutsche Staatsangehörige ist automatisch auch Bürger der Europäischen Union. Diese Unionsbürgerschaft ist keine eigenständige Staatsangehörigkeit, sondern eine Ergänzung zur deutschen. Sie kann nicht separat erworben oder verloren werden, sondern ist immer an die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates gekoppelt.

Die Unionsbürgerschaft verleiht wichtige Rechte innerhalb der EU, wie zum Beispiel das Recht, sich in jedem anderen EU-Land frei zu bewegen und aufzuhalten.

Wichtige Abgrenzung – Statusdeutsche

Es ist wichtig zu wissen, dass der Begriff „Deutscher“ im Staatsangehörigkeitsgesetz speziell Personen meint, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sogenannte Statusdeutsche, also Personen, die als deutsche Volkszugehörige nach Deutschland gekommen sind, aber nicht die Staatsangehörigkeit haben, fallen nicht unter diese Definition. Für sie gelten teilweise andere Regelungen.

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