Ermessen der Behörde

Der Grundsatz der Ermessenseinbürgerung

Neben der Einbürgerung, auf die unter bestimmten Voraussetzungen ein fester Anspruch besteht, gibt es die Möglichkeit der Einbürgerung nach Ermessen. Das bedeutet, wenn Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, kann die zuständige Behörde im Einzelfall entscheiden, Sie einzubürgern. Es handelt sich hierbei nicht um einen Automatismus, sondern um eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen Situation.

Wer kann einen Antrag stellen?

Grundlegende persönliche Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder Ausländer einen Antrag stellen. Als Ausländer gilt, wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Dies schließt auch staatenlose Personen mit ein.

Der Aufenthalt in Deutschland

Eine zentrale Bedingung ist, dass Sie sich rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten.

Rechtmäßiger Aufenthalt

Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig, wenn Sie einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Das kann zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU sein. Auch wenn Sie als Unionsbürger oder Familienangehöriger hier leben, ist Ihr Aufenthalt in der Regel rechtmäßig.

Gewöhnlicher Aufenthalt

Ein gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet mehr als nur eine vorübergehende Anwesenheit. Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Das zeigt sich daran, dass Sie hier nicht nur für eine absehbare Zeit, sondern auf Dauer leben und Ihre sozialen und familiären Bindungen hier haben. Auch wenn Sie zum Beispiel für ein Studium hier sind, kann ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet werden, wenn eine Perspektive für einen längeren Verbleib besteht.

Was wird für die Einbürgerung benötigt?

Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

Für eine Einbürgerung ist es unerlässlich, dass Ihre Identität und Ihre bisherige Staatsangehörigkeit eindeutig geklärt sind. Dies ist wichtig, damit die Behörde alle weiteren Voraussetzungen prüfen kann, zum Beispiel im Hinblick auf strafrechtliche Belange.

Wie weist man seine Identität nach?

In der Regel geschieht dies durch offizielle Dokumente Ihres Heimatlandes.

  • Nationalpass
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
Was, wenn offizielle Dokumente fehlen?

Gerade für anerkannte Flüchtlinge oder Personen aus Ländern mit nicht funktionierenden staatlichen Strukturen kann es schwierig oder unzumutbar sein, solche Dokumente zu beschaffen. In diesen Fällen gibt es Lösungswege. Die Behörde kann auch andere Beweismittel zulassen, um die Identität zu klären. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Nichtamtliche Dokumente
  • Zeugenaussagen von Verwandten, deren Identität bereits geklärt ist
  • In letzter Konsequenz können auch Ihre eigenen, schlüssigen und glaubhaften Angaben ausreichen, wenn eine umfassende Prüfung dies rechtfertigt.

Strafrechtliche Unbescholtenheit

Grundsätzlich dürfen keine erheblichen Straftaten vorliegen. Kleinere Verurteilungen stehen einer Einbürgerung jedoch nicht im Wege. So werden in der Regel Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder kurze Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, nicht berücksichtigt.

Eine eigene Wohnung

Sie müssen über eine eigene Wohnung oder zumindest eine feste Unterkunft verfügen. Dies kann eine Mietwohnung sein, auch ein Zimmer zur Untermiete ist ausreichend. Wichtig ist, dass es sich nicht nur um eine vorübergehende Unterbringung handelt.

Die Fähigkeit, den Lebensunterhalt zu sichern

Sie sollten in der Lage sein, für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen selbst aufzukommen, ohne dabei auf öffentliche Mittel wie das Bürgergeld oder die Sozialhilfe angewiesen zu sein. Zum Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Absicherung für den Krankheitsfall.

Was zählt zum Einkommen?

Hierzu zählen Ihr Einkommen aus einer Arbeitnehmertätigkeit oder Selbstständigkeit, aber auch eigenes Vermögen oder Unterhaltsansprüche gegen andere Personen. Kindergeld wird in der Regel mitberücksichtigt.

Gemeinsame Betrachtung bei Ehepartnern

Wenn Sie verheiratet sind, wird Ihr gemeinsames Einkommen betrachtet, um festzustellen, ob Sie den Lebensunterhalt für die Familie sichern können.

Flexibilität im Verfahren

Ausnahmen von den Grundvoraussetzungen

Das Gesetz sieht vor, dass die Behörde in besonderen Fällen von den Anforderungen der Straffreiheit und der Sicherung des Lebensunterhalts absehen kann. Dies ist möglich, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht oder um eine besondere Härte zu vermeiden.

Was ist eine besondere Härte?

Eine besondere Härte kann zum Beispiel vorliegen, wenn Sie unverschuldet Ihre Arbeit verloren haben, nachdem Sie bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten hatten. Auch bei Menschen mit Behinderungen, älteren Personen mit sehr langem Aufenthalt in Deutschland oder in anderen außergewöhnlichen Lebenssituationen kann von den strengen Anforderungen abgewichen werden.

Was prüft die Behörde bei ihrer Entscheidung noch?

Selbst wenn alle Mindestanforderungen erfüllt sind, trifft die Behörde eine abschließende Ermessensentscheidung. Dabei werden weitere Aspekte Ihrer Integration berücksichtigt.

Kenntnisse der deutschen Sprache

Es wird erwartet, dass Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dies entspricht in der Regel dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Für ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen gibt es hier Erleichterungen.

Kenntnisse über Deutschland

Sie sollten über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Dies wird normalerweise durch den Einbürgerungstest nachgewiesen.

Dauer des Aufenthalts

In der Regel wird ein Aufenthalt von mindestens acht Jahren in Deutschland erwartet. Dieser Zeitraum kann aber bei besonderen Integrationsleistungen, wie sehr guten schulischen oder beruflichen Leistungen oder besonderem ehrenamtlichen Engagement, verkürzt werden.

Der Einbürgerungsantrag

Das Verfahren beginnt mit Ihrem Antrag. Es ist wichtig zu wissen, dass die Behörde verpflichtet ist, Ihren Antrag auf alle denkbaren Einbürgerungsmöglichkeiten hin zu prüfen. Wenn Sie also die Voraussetzungen für einen Einbürgerungsanspruch erfüllen, wird dies berücksichtigt, auch wenn Sie Ihren Antrag vielleicht nur auf die Ermessenseinbürgerung stützen wollten.

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