
Allgemeine Voraussetzungen
Auch für Studierende gelten die grundlegenden Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Dazu gehört, dass Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und Sie sich rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Zudem dürfen Sie nicht wegen erheblicher Straftaten verurteilt worden sein.
Dauer Ihres Aufenthalts
Für einen Einbürgerungsanspruch wird in der Regel ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland von fünf Jahren vorausgesetzt.
Verkürzung der Aufenthaltsdauer
Unter bestimmten Umständen kann dieser Zeitraum verkürzt werden.
Besondere Integrationsleistungen
Wenn Sie besondere Integrationsleistungen nachweisen können, ist eine Verkürzung der erforderlichen Aufenthaltsdauer auf bis zu drei Jahre möglich. Als besondere Integrationsleistungen gelten zum Beispiel:
- besonders gute Leistungen in der Schule oder im Studium
- besonders gute berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen
- bürgerschaftliches Engagement
Voraussetzung für diese Verkürzung ist auch, dass Sie sehr gute Deutschkenntnisse auf dem C1-Niveau nachweisen können und Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie selbst sichern können.
Ihr Aufenthaltstitel als Schlüssel zur Einbürgerung
Für den Anspruch auf Einbürgerung ist die Art Ihres Aufenthaltstitels entscheidend. Ein Aufenthaltstitel, der nur zum Zweck des Studiums erteilt wurde, reicht für den direkten Anspruch in der Regel nicht aus.
Der Weg nach dem Studium
Nach einem erfolgreichen Studienabschluss wechseln Studierende häufig den Aufenthaltstitel, zum Beispiel in eine Blaue Karte EU oder einen anderen Titel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung. Mit einem solchen Aufenthaltstitel steht Ihnen der Weg zur Einbürgerung offen.
Finanzierung des Lebensunterhalts
Grundsätzlich müssen Sie für die Einbürgerung Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können, ohne dabei auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder der Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Erleichterungen für Studierende
Für Studierende gibt es hier eine wichtige Ausnahme. Der Bezug von staatlichen Leistungen während der Schulzeit, der Ausbildung oder des Studiums, wie zum Beispiel BAföG, steht einer Einbürgerung im Normalfall nicht im Weg. Es wird anerkannt, dass man sich während einer Ausbildung in der Regel noch nicht vollständig selbst versorgen kann.
Vorteile durch Ihr Studium
Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium kann Ihnen das Einbürgerungsverfahren erheblich erleichtern.
Nachweis der Deutschkenntnisse
Ihre Deutschkenntnisse gelten als ausreichend, wenn Sie ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Ein gesonderter Sprachtest ist dann nicht mehr nötig.
Nachweis der Kenntnisse über Deutschland
In der Regel müssen Sie Ihre Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland durch einen Einbürgerungstest nachweisen. Ein erfolgreicher Abschluss einer deutschen Hauptschule oder ein höherer deutscher Schulabschluss kann diesen Test ersetzen. Auch ein abgeschlossenes Studium in Fächern wie Rechts- oder Politikwissenschaften kann als Nachweis anerkannt werden.
Praktische Überlegungen
Einbürgerung und Auslandssemester
Ein Studienaufenthalt im Ausland muss Ihre Einbürgerung nicht verzögern.
- Aufenthalte im Ausland von bis zu sechs Monaten unterbrechen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht.
- Bei längeren Auslandsaufenthalten, zum Beispiel für ein oder zwei Auslandssemester, kann bei der Ausländerbehörde vorab eine Genehmigung für eine längere Frist eingeholt werden, damit die Zeit Ihres rechtmäßigen Aufenthalts nicht unterbrochen wird.
