Einbürgerung als Flüchtling

Besondere Erleichterungen für anerkannte Flüchtlinge

Als anerkannter Flüchtling werden Sie bei der Einbürgerung besonders berücksichtigt. Der Gesetzgeber sieht für Sie einige Erleichterungen vor, um Ihnen den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinfachen.

Das Wohlwollensgebot

Für anerkannte Flüchtlinge gilt der Grundsatz des Wohlwollens. Das bedeutet, dass die Behörden Ihr Einbürgerungsverfahren wohlwollend prüfen und, wo es möglich ist, beschleunigen sollen.

Verkürzte Aufenthaltsdauer

Im Rahmen der sogenannten Ermessenseinbürgerung wird für Sie als anerkannter Flüchtling eine kürzere Aufenthaltsdauer in Deutschland gefordert. Anstelle der sonst üblichen acht Jahre ist für Sie in der Regel ein rechtmäßiger Aufenthalt von sechs Jahren ausreichend.

Anrechnung der Zeit des Asylverfahrens

Eine sehr wichtige Regelung für Sie ist, dass die Zeit, die Sie während Ihres Asylverfahrens in Deutschland verbracht haben, auf die erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden kann. Das gilt für die Zeit, in der Sie eine Aufenthaltsgestattung besaßen, sofern Ihr Asylantrag später erfolgreich war und Ihnen Schutz zuerkannt wurde.

Beibehaltung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit

Mit den neuesten Gesetzesänderungen ist es nun generell möglich, bei der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wurde aufgegeben. Für anerkannte Flüchtlinge galt aber schon immer die Regel, dass die Aufgabe der Herkunftsstaatsangehörigkeit als unzumutbar angesehen wurde und daher nicht verlangt werden konnte.

Die allgemeinen Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung

Neben den speziellen Erleichterungen müssen auch anerkannte Flüchtlinge die allgemeinen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Hier gibt es jedoch ebenfalls Bereiche, in denen Ihre besondere Situation berücksichtigt wird.

Klärung Ihrer Identität

Eine Grundvoraussetzung für jede Einbürgerung ist, dass Ihre Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind.

Erleichterungen beim Nachweis

Ihnen als anerkanntem Flüchtling ist es nicht zumutbar, Kontakt mit den Behörden Ihres Herkunftslandes aufzunehmen, um Dokumente zu beschaffen. Deswegen gibt es für Sie Erleichterungen bei der Beweisführung.

Wie Sie Ihre Identität nachweisen können

Wenn Ihnen amtliche Dokumente wie ein Nationalpass oder eine Geburtsurkunde nicht vorliegen oder Sie diese nicht beschaffen können, können Sie Ihre Identität auch auf andere Weise nachweisen. Dies geschieht in einem Stufenmodell:

  • Zuerst wird geprüft, ob andere staatliche Dokumente aus dem Heimatland vorliegen, zum Beispiel ein Führerschein, eine Meldebescheinigung oder Schulzeugnisse.
  • Wenn auch das nicht möglich ist, können andere Beweismittel genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel nichtamtliche Urkunden oder auch die Aussagen von Zeugen, wie zum Beispiel von Familienmitgliedern, deren Identität bereits geklärt ist.
  • Nur wenn auch das nicht zum Ziel führt, kann im Einzelfall Ihre Identität auch auf der Grundlage Ihrer eigenen, schlüssigen und glaubhaften Angaben als nachgewiesen gelten.

Die Rolle des Flüchtlingspasses

Wenn Ihnen ein Reiseausweis für Flüchtlinge ohne den einschränkenden Vermerk ausgestellt wurde, dass Ihre Personalien auf eigenen Angaben beruhen, kann dieser als Nachweis für Ihre Identität dienen.

Sicherung des Lebensunterhalts

Grundsätzlich müssen Sie in der Lage sein, für sich und Ihre Familie ohne staatliche Hilfe in Form von Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe zu sorgen.

Ausnahmen bei der Unterhaltssicherung

Von dieser Regel gibt es eine wichtige Ausnahme: Wenn Sie den Bezug dieser Leistungen nicht selbst zu vertreten haben, steht dies Ihrer Einbürgerung nicht entgegen. Das bedeutet, dass die Gründe für den Leistungsbezug geprüft werden.

Welche Leistungen unschädlich sind

Es gibt eine Reihe von staatlichen Leistungen, deren Bezug Ihrer Einbürgerung nicht entgegensteht. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kindergeld oder Kinderzuschlag
  • Elterngeld
  • Leistungen nach dem BAföG
  • Wohngeld

Sprachkenntnisse und Wissen über Deutschland

Ausreichende Deutschkenntnisse

Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Dies entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Der Einbürgerungstest

Zusätzlich müssen Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch das Bestehen des Einbürgerungstests.

Ausnahmen von den Anforderungen

Wenn Sie die Anforderungen an die Sprachkenntnisse oder den Einbürgerungstest wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit, einer Behinderung oder aufgrund Ihres Alters nicht erfüllen können, wird von diesen Voraussetzungen abgesehen.

Straffreiheit

Sie dürfen nicht wegen einer erheblichen Straftat verurteilt worden sein. Kleinere Verurteilungen stehen einer Einbürgerung aber nicht entgegen. In der Regel sind Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, unschädlich.

Bekenntnis zur Verfassung

Sie müssen ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes ablegen. Damit erklären Sie Ihre Verbundenheit mit den zentralen Werten der deutschen Verfassung, wie zum Beispiel der Demokratie, dem Rechtsstaat und der Achtung der Menschenrechte.

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