Einbürgerungstest

Die Notwendigkeit von Grundkenntnissen

Für eine erfolgreiche Einbürgerung ist es notwendig, dass Sie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie mit den grundlegenden Spielregeln des Zusammenlebens in Deutschland vertraut sind.

Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Diese Kenntnisse sind auch eine wichtige Grundlage, damit Sie ein glaubhaftes Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeben können. Dieses Bekenntnis ist ein zentraler Bestandteil des Einbürgerungsverfahrens.

Der Nachweis durch den Einbürgerungstest

In der Regel weisen Sie die erforderlichen Kenntnisse durch das Bestehen des Einbürgerungstests nach.

Testformat und Durchführung

Aufbau des Tests

Der Test besteht aus einem Fragebogen mit insgesamt 33 Fragen. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen eine richtig ist. Um den Test zu bestehen, müssen Sie innerhalb von 60 Minuten mindestens 17 Fragen korrekt beantworten.

Inhalte des Tests

Die Fragen des Tests stammen aus einem bundeseinheitlichen Katalog. Dieser umfasst 300 allgemeine Fragen zu den Themenbereichen:

  • Leben in der Demokratie
  • Geschichte und Verantwortung
  • Mensch und Gesellschaft

Zusätzlich enthält der Fragebogen drei Fragen, die sich speziell auf das Bundesland beziehen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.

Vorbereitung auf den Test

Zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest werden spezielle Einbürgerungskurse angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen ist jedoch freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Test.

Alternativen zum Einbürgerungstest

In bestimmten Fällen müssen Sie den Einbürgerungstest nicht ablegen, da davon ausgegangen wird, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse bereits auf anderem Wege erworben haben.

Nachweis durch Bildungsabschlüsse

Ein erfolgreicher Einbürgerungstest ist nicht erforderlich, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse nachweisen können:

  • Einen Abschluss einer deutschen Hauptschule
  • Einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss von einer deutschen allgemeinbildenden Schule

Nachweis durch Studium

Auch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule kann den Test ersetzen. Bei einem Studium der Rechts- oder Politikwissenschaften wird in der Regel davon ausgegangen, dass die notwendigen Kenntnisse vorhanden sind. Bei anderen Studienfächern kommt es auf die jeweilige Fächerkombination an.

Ausnahmen von der Testpflicht

Das Gesetz sieht Situationen vor, in denen von der Notwendigkeit, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung nachzuweisen, abgesehen wird.

Minderjährige unter 16 Jahren

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Einbürgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie keinen Einbürgerungstest ablegen.

Persönliche Hinderungsgründe

Von der Testpflicht wird auch dann abgesehen, wenn Sie die erforderlichen Kenntnisse aus einem der folgenden Gründe nicht erwerben können:

  • eine körperliche, geistige oder seelische Krankheit
  • eine Behinderung
  • altersbedingte Einschränkungen

Zudem wird bei bestimmten Gastarbeitergruppen und in besonderen Härtefällen, in denen bereits bei den Sprachkenntnissen Erleichterungen gewährt werden, ebenfalls auf den Test verzichtet.

Rechtliche Grundlage

Das Bundesministerium des Innern ist ermächtigt, die Details zum Einbürgerungstest, wie die Prüfungsmodalitäten und die Lerninhalte der Vorbereitungskurse, durch eine Rechtsverordnung zu regeln. Grundlage für die Inhalte ist dabei der Orientierungskurs, wie er im Aufenthaltsgesetz vorgesehen ist.