Einbürgerung als Staatenloser

Der Einbürgerungsanspruch bei Geburt in Deutschland

Staatenlose, die in Deutschland geboren wurden, haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Anspruch dient dazu, Staatenlosigkeit zu vermeiden und ist in speziellen Gesetzen verankert.

Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

Voraussetzungen für den Anspruch

Geburtsort

Die Geburt muss in Deutschland stattgefunden haben. Dies schließt auch Geburten an Bord von Schiffen, die die deutsche Flagge führen, oder in Flugzeugen mit deutschem Kennzeichen ein.

Aufenthaltsdauer

Die Person muss sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.

Antragsfrist

Der Antrag auf Einbürgerung muss vor der Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt werden.

Straffreiheit

Eine Verurteilung zu einer erheblichen Jugend- oder Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr kann den Anspruch ausschließen.

Besonderheiten beim Aufenthalt

Der Begriff des Aufenthalts wird in diesem Zusammenhang besonders ausgelegt, um die Einbürgerung zu erleichtern.

Was bedeutet dauerhafter Aufenthalt?

Ein dauerhafter Aufenthalt liegt vor, wenn eine Person ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und nicht nur vorübergehend hier lebt. Es kommt darauf an, dass eine Beendigung des Aufenthalts nicht absehbar ist.

Abgrenzung zum rechtmäßigen Aufenthalt

Interessanterweise muss für diesen Anspruch der Aufenthalt nicht ununterbrochen durch eine formelle Erlaubnis der Ausländerbehörde gedeckt sein. Es genügt, wenn die Behörden den Aufenthalt dulden, beispielsweise weil eine Ausreise unzumutbar oder praktisch nicht durchführbar wäre.

Unterbrechungen des Aufenthalts

Kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthalts in Deutschland stehen dem Anspruch nicht im Wege, solange der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland bleibt und nicht beabsichtigt ist, den Aufenthalt auf absehbare Zeit zu beenden.

Regelungen für Kinder und Jugendliche

Bei minderjährigen Kindern richtet sich die Beurteilung des dauerhaften Aufenthalts nach dem Aufenthalt ihrer Eltern.

Einbürgerungsmöglichkeiten für nicht in Deutschland geborene Staatenlose

Auch Staatenlose, die nicht in Deutschland geboren wurden, haben Wege zur Einbürgerung. Sie gelten nach dem Gesetz als Ausländer und können daher einen Antrag auf Einbürgerung nach den allgemeinen Vorschriften stellen.

Der Status als heimatloser Ausländer

Für Personen, die als „heimatlose Ausländer“ anerkannt sind, gibt es eine besondere Regelung. Sie haben nach einem rechtmäßigen Aufenthalt von sieben Jahren in Deutschland einen Anspruch auf Einbürgerung, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Generelle Erleichterungen im Verfahren

Das Gesetz sieht vor, dass die Einbürgerung von Staatenlosen generell erleichtert werden soll. Dies ist auch in internationalen Abkommen verankert und bedeutet, dass die Behörden angehalten sind, das Verfahren wohlwollend zu begleiten und zu beschleunigen.

Wie Deutschland Staatenlosigkeit bei Geburt im Ausland verhindert

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht hat auch Mechanismen, um die Entstehung von Staatenlosigkeit von vornherein zu vermeiden. Wenn ein Kind im Ausland von einem deutschen Elternteil geboren wird, der selbst nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort lebt, erwirbt das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit normalerweise nicht automatisch. Eine wichtige Ausnahme von dieser Regel ist jedoch, wenn das Kind sonst staatenlos werden würde. In diesem Fall erwirbt es die deutsche Staatsangehörigkeit, um genau das zu verhindern.

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