Information zur Einbürgerung: Das Einbürgerungsverfahren und Behördliches

  • Gebühren der Behörde

    Für das Einbürgerungsverfahren und andere damit zusammenhängende amtliche Handlungen werden grundsätzlich Kosten in Form von Gebühren und Auslagen erhoben. Die regulären Gebühren im Überblick Gebühr für die Einbürgerung Die Gebühr für eine Einbürgerung beträgt 255 Euro. Ermäßigte Gebühr für miteingebürgerte Kinder Wird ein minderjähriges Kind zusammen mit einem Elternteil eingebürgert und hat dieses Kind kein…

  • Einbürgerungsurkunde

    Einbürgerungsurkunde

    Der feierliche Rahmen der Einbürgerung Die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde soll in einem besonderen und würdigen Rahmen stattfinden. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass dies während einer öffentlichen Einbürgerungsfeier geschieht. Dieser feierliche Akt markiert den offiziellen und letzten Schritt auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit. Der entscheidende Moment Die Einbürgerung wird genau in dem Moment rechtlich…

  • Zuständige Behörde

    Zuständige Behörde

    Grundsätzliche Zuständigkeit in Deutschland Wenn Sie in Deutschland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, ist die richtige Anlaufstelle von dem Bundesland abhängig, in dem Sie wohnen. Die Zuständigkeit für Einbürgerungen ist in Deutschland nämlich Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland selbst festlegt, welche Behörde die Anträge bearbeitet. Meistens sind dies die Behörden auf der…

  • Das Einbürgerungsverfahren

    Wer kann einen Antrag stellen? Grundsätzlich kann jeder Ausländer, also jede Person, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Um den Antrag und andere Schritte im Verfahren selbst durchführen zu können, müssen Sie in der Regel mindestens 16 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Allgemeine Voraussetzungen für die Einbürgerung Bestimmte grundlegende Bedingungen…

  • Ermessen der Behörde

    Der Grundsatz der Ermessenseinbürgerung Neben der Einbürgerung, auf die unter bestimmten Voraussetzungen ein fester Anspruch besteht, gibt es die Möglichkeit der Einbürgerung nach Ermessen. Das bedeutet, wenn Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, kann die zuständige Behörde im Einzelfall entscheiden, Sie einzubürgern. Es handelt sich hierbei nicht um einen Automatismus, sondern um eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen…

de_DEDeutsch