Zuständige Behörde

Grundsätzliche Zuständigkeit in Deutschland

Wenn Sie in Deutschland leben und die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchten, ist die richtige Anlaufstelle von dem Bundesland abhängig, in dem Sie wohnen. Die Zuständigkeit für Einbürgerungen ist in Deutschland nämlich Ländersache. Das bedeutet, dass jedes Bundesland selbst festlegt, welche Behörde die Anträge bearbeitet. Meistens sind dies die Behörden auf der Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte.

Das Bundesverwaltungsamt bei Wohnsitz im Ausland

Für ehemalige Deutsche oder Personen, die eine besondere Bindung zu Deutschland nachweisen können und im Ausland leben, gibt es eine zentrale Anlaufstelle. In diesen Fällen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln die zuständige Behörde. Ihren Antrag können Sie aber ganz bequem bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft oder einem Konsulat, einreichen. Diese leitet den Antrag dann an das Bundesverwaltungsamt weiter.

Die zuständigen Behörden in den einzelnen Bundesländern

Hier finden Sie einen Überblick, welche Behörden in den jeweiligen Bundesländern für Ihr Einbürgerungsverfahren zuständig sind.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind die Landratsämter die zuständigen Stellen. Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen, also einer großen Stadt, die keinem Landkreis angehört, wenden Sie sich direkt an die Stadtverwaltung.

Bayern

In Bayern kommt es darauf an, um welche Art von Einbürgerung es sich handelt. In der Regel sind die Kreisverwaltungsbehörden (also die Landratsämter und die Verwaltungen der kreisfreien Städte) zuständig. Für bestimmte Einbürgerungen, zum Beispiel für ehemalige Deutsche oder bei Beibehaltungsgenehmigungen, sind jedoch die übergeordneten Regierungen der Regierungsbezirke verantwortlich.

Berlin

In Berlin wenden Sie sich an das Landesamt für Einwanderung (LEA).

Brandenburg

In Brandenburg sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für Ihren Antrag zuständig.

Bremen

Im Land Bremen gibt es zwei zuständige Stellen: Für die Stadtgemeinde Bremen ist es das Migrationsamt und für die Stadtgemeinde Bremerhaven der Magistrat.

Hamburg

In der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Behörde für Inneres und Sport die zentrale Anlaufstelle für alle Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.

Hessen

In Hessen sind die Regierungspräsidien für die Entscheidung über Einbürgerungen zuständig. Eine Erstberatung und die Entgegennahme Ihres Antrags erfolgt jedoch in der Regel bei den Städten und Gemeinden mit mindestens 7.500 Einwohnern oder bei den Kreisausschüssen.

Mecklenburg-Vorpommern

Hier sind ebenfalls die Landkreise und die kreisfreien Städte die richtigen Ansprechpartner für Ihr Einbürgerungsanliegen.

Niedersachsen

In Niedersachsen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die großen selbstständigen Städte für Einbürgerungen zuständig.

Nordrhein-Westfalen

Die Zuständigkeit in Nordrhein-Westfalen ist aufgeteilt. Die meisten Einbürgerungsanträge bearbeiten die Kreisordnungsbehörden (in der Regel die Landräte), die kreisfreien Städte und die großen kreisangehörigen Städte. Für besondere Fälle wie Entlassungen aus der Staatsangehörigkeit oder Beibehaltungsgenehmigungen sind die Bezirksregierungen zuständig.

Rheinland-Pfalz

Hier sind die Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der kreisfreien Städte die zuständigen Behörden. Bei bestimmten Entscheidungen, wie der Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, muss die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zustimmen.

Saarland

Im Saarland ist grundsätzlich das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zuständig. Die Beratung und die Entgegennahme von Anträgen sowie die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann aber auch bei den Landkreisen, dem Regionalverband Saarbrücken oder der Landeshauptstadt Saarbrücken erfolgen.

Sachsen

In Sachsen wenden Sie sich an die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt sind die Landkreise und die kreisfreien Städte die zuständigen Behörden für Ihren Antrag.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Einbürgerung zuständig. Eine Besonderheit gibt es bei der Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen: Hier sind die Städte mit über 20.000 Einwohnern und ansonsten die Kreise zuständig.

Thüringen

In Thüringen sind je nach Anliegen unterschiedliche Behörden zuständig. In der Regel sind es die Landkreise und kreisfreien Städte. Für bestimmte Einbürgerungen, zum Beispiel für ehemalige Deutsche oder bei Beibehaltungsgenehmigungen, ist das Landesverwaltungsamt die richtige Stelle.

Was passiert bei einem Umzug während des Verfahrens?

Sollten Sie während Ihres Einbürgerungsverfahrens in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde umziehen, ist das kein Problem. Grundsätzlich wird die Behörde an Ihrem neuen Wohnort für Ihren Antrag zuständig. Um das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, kann die ursprünglich zuständige Behörde Ihren Fall aber auch weiterbearbeiten, wenn Sie und die neue Behörde damit einverstanden sind.