Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz, kurz StAG, regelt genau, auf welche Weisen eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten kann. Es gibt verschiedene Wege, die sich je nach Lebenssituation und Herkunft unterscheiden. Grundsätzlich wird zwischen dem Erwerb bei der Geburt, durch eine Erklärung, durch Adoption oder durch Einbürgerung unterschieden.
Erwerb durch Geburt: Die häufigsten Wege
Für die meisten Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit beginnt alles mit der Geburt. Hier gibt es zwei wichtige Prinzipien.
Das bekannteste ist das Abstammungsprinzip. Das bedeutet: Ein Kind wird automatisch Deutscher, wenn zum Zeitpunkt seiner Geburt mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ob das Kind in Deutschland oder im Ausland zur Welt kommt, spielt dabei für den Erwerb zunächst keine Rolle.
Daneben gibt es das Geburtsortsprinzip. Dieses gilt für Kinder von ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren werden. Das Kind erwirbt dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zum Zeitpunkt der Geburt mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Eine besondere Regelung gilt für Findelkinder, die in Deutschland aufgefunden werden. Bei ihnen wird zunächst vermutet, dass sie von deutschen Eltern abstammen, wodurch sie als Deutsche gelten.
Erwerb durch Erklärung: Eine Möglichkeit zur Wiedergutmachung
Um frühere Ungleichbehandlungen, zum Beispiel zwischen Müttern und Vätern, auszugleichen, gibt es heute die Möglichkeit, durch eine einfache Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Dies betrifft vor allem Personen, die nach älteren Gesetzen die Staatsangehörigkeit nicht durch ihre Mutter oder ihren Vater erwerben konnten. Auch ihre Nachkommen können von dieser Regelung profitieren.
Weitere Wege zur Staatsangehörigkeit
Adoption
Ein Kind, das noch nicht 18 Jahre alt ist und von einer Person mit deutscher Staatsangehörigkeit adoptiert wird, erwirbt dadurch ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit.
Spätaussiedler
Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen, die in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch mit der Ausstellung ihrer Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Wiedergutmachung für NS-Unrecht
Personen, denen zwischen 1933 und 1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde, sowie deren Nachkommen, haben einen Anspruch darauf, wieder eingebürgert zu werden.
Einbürgerung
Die Einbürgerung ist der häufigste Weg für Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. Hierfür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Es gibt die sogenannte Anspruchseinbürgerung für Personen, die seit einer bestimmten Zeit in Deutschland leben und weitere Kriterien erfüllen, sowie die Einbürgerung nach Ermessen der Behörde.
Behandlung als Deutscher
Ein ganz besonderer Fall ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als Deutscher. Wenn deutsche Behörden eine Person über zwölf Jahre lang wie einen deutschen Staatsangehörigen behandelt haben, zum Beispiel durch die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses, und die Person dies nicht selbst verschuldet hat, kann sie unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
