Wie lange muss ich in Deutschland leben?

Eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Einbürgerung ist, dass Sie für eine bestimmte Zeit Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatten. Das Gesetz spricht hier von einem „rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland“. Diese Bedingung besteht aus zwei Teilen, die beide erfüllt sein müssen: Ihr Aufenthalt muss „gewöhnlich“ und zugleich „rechtmäßig“ sein.

Der gewöhnliche Aufenthalt

Was ist ein „gewöhnlicher Aufenthalt“?

Ein gewöhnlicher Aufenthalt bedeutet, dass Sie sich nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit in Deutschland aufhalten. Es geht darum, wo Ihr tatsächlicher Lebensmittelpunkt ist. Dies wird anhand Ihrer persönlichen, familiären und beruflichen Bindungen zu Deutschland beurteilt.

Auch wenn Sie nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben, kann dies als gewöhnlicher Aufenthalt zählen. Entscheidend ist die Perspektive: Wenn nicht absehbar ist, dass Ihr Aufenthalt bald endet, und die Behörden Ihren Aufenthalt für eine längere Zeit hinnehmen, spricht man von einem gewöhnlichen Aufenthalt.

Gilt ein Studium als gewöhnlicher Aufenthalt?

Ja, auch ein Studienaufenthalt in Deutschland kann als gewöhnlicher Aufenthalt gewertet werden. Dies liegt daran, dass nach einem erfolgreichen Studium die Möglichkeit besteht, zur Arbeitsplatzsuche oder zur Aufnahme einer Arbeit in Deutschland zu bleiben.

Der rechtmäßige Aufenthalt

Wann ist ein Aufenthalt „rechtmäßig“?

Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig, wenn Sie eine gültige Erlaubnis haben, in Deutschland zu leben. Dazu zählen verschiedene Aufenthaltstitel.

Arten von rechtmäßigen Aufenthalten
  • Ein nationaler Aufenthaltstitel, wie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis.
  • Das Aufenthaltsrecht als Unionsbürger oder als Familienangehöriger eines Unionsbürgers.
  • Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige aus der Schweiz und deren Familienangehörige.
  • Das Aufenthaltsrecht für türkische Staatsangehörige nach dem Assoziationsabkommen (ARB 1/80).
  • Zeiten, in denen der Aufenthalt als erlaubt galt, weil ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel gestellt wurde und die Behörde noch nicht entschieden hat (sogenannte Fiktionswirkung nach § 81 AufenthG).
  • Zeiten eines erlaubten visumfreien Aufenthalts.
Was gilt für Asylbewerber?

Zeiten, in denen Sie eine Aufenthaltsgestattung während eines Asylverfahrens hatten, können als rechtmäßiger Aufenthalt angerechnet werden. Dies gilt aber nur dann, wenn Ihr Asylverfahren erfolgreich war und Sie entweder als Asylberechtigter anerkannt wurden oder einen anderen Schutzstatus (Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz) erhalten haben.

Ist eine Duldung ein rechtmäßiger Aufenthalt?

Nein, eine Duldung bedeutet nur, dass Ihre Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist. Ein Aufenthalt mit einer Duldung gilt nicht als rechtmäßiger Aufenthalt.

Umgang mit Unterbrechungen des Aufenthalts

Für die Einbürgerung ist ein ununterbrochener Aufenthalt über mehrere Jahre erforderlich. Das Gesetz sieht jedoch Regelungen vor, wie mit Auslandsaufenthalten umgegangen wird, damit diese Ihren Einbürgerungsanspruch nicht gefährden.

Kurzfristige Auslandsaufenthalte

Aufenthalte im Ausland von bis zu sechs Monaten unterbrechen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nicht. Sie können also für einen längeren Urlaub oder einen Familienbesuch ins Ausland reisen, ohne dass dies negative Folgen für Ihre Einbürgerung hat.

Geplante längere Auslandsaufenthalte

Wenn Sie planen, sich länger als sechs Monate im Ausland aufzuhalten, zum Beispiel für ein Auslandssemester oder einen befristeten Arbeitseinsatz, können Sie bei der Ausländerbehörde eine längere Frist für Ihre Rückkehr beantragen. Solange Sie innerhalb dieser von der Behörde festgelegten Frist wieder nach Deutschland einreisen, gilt Ihr gewöhnlicher Aufenthalt als nicht unterbrochen. Wichtig ist, dass diese Frist vor Ihrer Ausreise oder zumindest vor Ablauf der sechs Monate von der Ausländerbehörde bestimmt wird.

Was passiert nach einer längeren Unterbrechung?

Sollte Ihr gewöhnlicher Aufenthalt doch einmal für längere Zeit als sechs Monate unterbrochen worden sein, ohne dass Sie eine Genehmigung der Ausländerbehörde hatten, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass Ihre bisherigen Aufenthaltszeiten verloren sind.

Anrechnung früherer Aufenthaltszeiten

Die Einbürgerungsbehörde kann nach einer solchen Unterbrechung bis zu drei Jahre Ihrer früheren rechtmäßigen Aufenthaltszeiten in Deutschland auf die für die Einbürgerung erforderliche Gesamtdauer anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung erfolgt, ist eine Ermessensentscheidung der Behörde. Dabei wird berücksichtigt, wie stark Ihre Integration und Ihre Bindungen zu Deutschland vor dem Auslandsaufenthalt waren und ob diese fortwirken.

Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts

Es kann vorkommen, dass die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts für kurze Zeit unterbrochen wird, zum Beispiel weil ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels zu spät gestellt wurde. Solche kurzen Unterbrechungen bleiben bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung außer Betracht. Voraussetzung ist, dass Sie materiell durchgehend einen Anspruch auf den Aufenthaltstitel hatten und diesen auch nachträglich erhalten.