Unionsbürgerschaft

Jeder Mensch, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist automatisch auch Unionsbürger. Diese Unionsbürgerschaft ist kein Ersatz für die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern eine wertvolle Ergänzung. Sie verleiht zusätzliche Rechte und Freiheiten, die innerhalb der gesamten Europäischen Union gelten.

Was genau ist die Unionsbürgerschaft?

Die Unionsbürgerschaft ist keine eigenständige Staatsangehörigkeit, wie man sie von einem Land kennt. Stattdessen ist sie untrennbar mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates verbunden. Wer also Deutscher ist, ist gleichzeitig Unionsbürger. Man kann die Unionsbürgerschaft nicht separat erwerben oder verlieren; sie ist immer an die nationale Staatsangehörigkeit gekoppelt. Der Europäische Gerichtshof bezeichnet diesen Status als fundamental für alle Angehörigen der Mitgliedsstaaten.

Die Entstehung der Unionsbürgerschaft

Die Idee einer Unionsbürgerschaft wurde über viele Jahre entwickelt. Erste Berichte und Vorschläge gab es bereits in den 1970er und 1980er Jahren. Konkret eingeführt wurde der Begriff der Unionsbürgerschaft schließlich 1992 durch den Vertrag von Maastricht. Seitdem wurde sie stetig weiterentwickelt, zuletzt durch den Vertrag von Lissabon, und ist heute in den Artikeln 20 bis 24 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert.

Welche konkreten Rechte ergeben sich daraus?

Aus der Unionsbürgerschaft leiten sich wichtige Rechte ab, die das Leben, Arbeiten und Reisen in der EU einfacher und sicherer machen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Das Recht, sich in jedem Mitgliedsstaat der EU frei zu bewegen und aufzuhalten (Freizügigkeit).
  • Das Recht, in jedem Mitgliedsstaat zu arbeiten und zu wohnen (Niederlassungsfreiheit).

Diese innereuropäischen Rechte und Pflichten ergänzen die nationalen Rechte, die man als deutscher Staatsbürger hat.

Die wichtige Verbindung zur deutschen Staatsangehörigkeit

Da die Unionsbürgerschaft direkt an die deutsche Staatsangehörigkeit geknüpft ist, hat der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit weitreichende Folgen. Wer seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert und keine andere Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes besitzt, verliert damit automatisch auch seine Unionsbürgerschaft und alle damit verbundenen Rechte wie die Freizügigkeit.

Dieser Zusammenhang unterstreicht, wie wichtig die Sicherung der deutschen Staatsangehörigkeit ist, um auch die wertvollen Vorteile als Unionsbürger nicht zu verlieren. Unser Team berät Sie gerne zu allen Fragen rund um den Erhalt und die Sicherung Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit.

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