Einbürgerung ohne Reisepass

Für eine erfolgreiche Einbürgerung ist es eine zwingende Voraussetzung, dass Ihre Identität und Ihre bisherige Staatsangehörigkeit geklärt sind. Diese Regel gilt für alle Arten der Einbürgerung.

Die Behörde muss eindeutig feststellen können, wer Sie sind. Das ist wichtig, um zum Beispiel prüfen zu können, ob es Gründe gibt, die gegen eine Einbürgerung sprechen. Dazu gehören etwa frühere Straftaten oder verfassungsfeindliche Bestrebungen. Auch die Prüfung, ob Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können, hängt von Ihrer Identität ab.

Eigene Prüfung durch die Einbürgerungsbehörde

Auch wenn Ihre Identität in einem früheren Verfahren, zum Beispiel bei der Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, schon einmal von der Ausländerbehörde geprüft wurde, führt die Einbürgerungsbehörde eine eigene, unabhängige Prüfung durch. Die Feststellungen der Ausländerbehörde sind für die Einbürgerungsbehörde nicht bindend. Daher ist es umso wichtiger, alle Unterlagen für den Einbürgerungsantrag sorgfältig zusammenzustellen.

Wie Sie Ihre Identität nachweisen können

Der Nachweis Ihrer Identität ist ein entscheidender Schritt im Einbürgerungsverfahren. Dafür gibt es ein mehrstufiges System, das Ihnen verschiedene Wege eröffnet, je nachdem, welche Dokumente Ihnen zur Verfügung stehen.

Erste Stufe: Offizielle Dokumente

Der einfachste und direkteste Weg zum Nachweis Ihrer Identität ist die Vorlage von offiziellen Dokumenten Ihres Herkunftslandes. Diese Dokumente haben die höchste Beweiskraft.

Dazu zählen vor allem:

  • Ein gültiger Nationalpass
  • Eine Geburtsurkunde
  • Eine Heiratsurkunde

Auch andere staatliche Dokumente können hilfreich sein, besonders wenn sie ein Lichtbild enthalten, wie zum Beispiel ein Führerschein oder eine Meldebescheinigung.

Zweite Stufe: Andere Beweismittel

Sollten Sie keine offiziellen staatlichen Dokumente besitzen oder es Ihnen nicht zumutbar sein, diese zu beschaffen, können auch andere Beweismittel herangezogen werden. Dies ist eine wichtige Möglichkeit, um Ihre Identität auch ohne Pass oder Geburtsurkunde zu belegen.

Wann ist die Beschaffung unzumutbar?

Die Beschaffung von offiziellen Dokumenten kann unzumutbar sein, wenn in Ihrem Herkunftsland keine funktionierende staatliche Verwaltung mehr existiert oder wenn Sie als anerkannter Flüchtling Repressalien für sich oder Ihre Angehörigen befürchten müssen, wenn Sie Kontakt zu den Behörden Ihres Herkunftslandes aufnehmen.

Welche anderen Beweismittel gibt es?
  • Nichtamtliche Dokumente, die Ihre persönlichen Daten belegen können.
  • Zeugenaussagen von Verwandten oder anderen Personen, die Ihre Identität bestätigen können.

Dritte Stufe: Ihre glaubhaften Angaben

Wenn auch die Beweismittel der zweiten Stufe nicht beschafft werden können, gibt es eine letzte Möglichkeit. In diesem Fall kann Ihre Identität ausnahmsweise als nachgewiesen gelten, wenn Ihre eigenen Angaben schlüssig und glaubhaft sind und in einer Gesamtwürdigung aller Umstände überzeugen.

Besondere Regelungen für bestimmte Personengruppen

Flüchtlinge und Schutzberechtigte

Für anerkannte Flüchtlinge gelten Erleichterungen bei der Beschaffung von Dokumenten. Es wird berücksichtigt, dass es für sie oft unzumutbar ist, sich an die Behörden ihres Verfolgerstaates zu wenden. Trotzdem muss auch bei Flüchtlingen die Identität für eine Einbürgerung geklärt sein. Ein Flüchtlingspass, der ohne den Vermerk ausgestellt wurde, dass die Personalien auf eigenen Angaben beruhen, kann hier als Nachweis dienen.

In Deutschland geborene Kinder

Auch für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, muss die Identität für die Einbürgerung geklärt sein. Dies hängt in der Regel davon ab, dass auch die Identität und Staatsangehörigkeit ihrer Eltern nachgewiesen ist. Eine deutsche Geburtsurkunde allein reicht dafür nicht immer aus, wenn sie den Zusatz enthält, dass die Daten auf den Angaben der Eltern beruhen.

Ihre Mitwirkung im Verfahren

Sie können aktiv zum Erfolg Ihres Einbürgerungsantrags beitragen. Ihre Mitwirkung ist gesetzlich vorgesehen und hilft der Behörde, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten. Sie sollten alle für Sie günstigen Umstände und Nachweise so früh wie möglich vorlegen. Dazu gehört auch, bei der Klärung Ihrer Identität aktiv mitzuhelfen, zum Beispiel durch die Beschaffung von Dokumenten oder die Benennung von Zeugen, soweit dies für Sie möglich und zumutbar ist.

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